Arbeitsverhältnissen
Arbeitsverhältnisse bezeichnen den rechtlichen und organisatorischen Rahmen, in dem eine Person als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig wird. Typischerweise entsteht es durch einen Arbeitsvertrag oder durch kollektive Vereinbarungen, Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen Weisungsrechten, Arbeitsleistung, Vergütung und soziale Absicherung. Die Abgrenzung zur Selbstständigkeit ist ein zentrales Kriterium: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten unter Eingliederung in den Betrieb und Weisungsrechten des Arbeitgebers, während Selbstständige eigenverantwortlich arbeiten.
Zu den häufigsten Formen zählen unbefristete und befristete Anstellungen, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Minijobs oder geringfügige Beschäftigung
Wichtige Rechte und Pflichten umfassen Entgelt, Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie soziale Sicherung
Der Rechtsrahmen umfasst gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Mutterschafts- und Elternzeit, Gleichbehandlung und Datenschutz sowie spezielle