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Arbeitsverhältnissen

Arbeitsverhältnisse bezeichnen den rechtlichen und organisatorischen Rahmen, in dem eine Person als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig wird. Typischerweise entsteht es durch einen Arbeitsvertrag oder durch kollektive Vereinbarungen, Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen Weisungsrechten, Arbeitsleistung, Vergütung und soziale Absicherung. Die Abgrenzung zur Selbstständigkeit ist ein zentrales Kriterium: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten unter Eingliederung in den Betrieb und Weisungsrechten des Arbeitgebers, während Selbstständige eigenverantwortlich arbeiten.

Zu den häufigsten Formen zählen unbefristete und befristete Anstellungen, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Minijobs oder geringfügige Beschäftigung

Wichtige Rechte und Pflichten umfassen Entgelt, Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie soziale Sicherung

Der Rechtsrahmen umfasst gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Mutterschafts- und Elternzeit, Gleichbehandlung und Datenschutz sowie spezielle

sowie
Praktika
oder
Ausbildungsverhältnisse.
Daneben
gibt
es
spezialisierte
Formen
wie
die
Arbeitnehmerüberlassung
(Leiharbeit)
oder
verschiedene
Vertriebs-
und
Projektmodelle.
Die
konkrete
Ausgestaltung
ergibt
sich
aus
dem
Arbeitsvertrag,
ergänzenden
Betriebsvereinbarungen
und,
falls
vorhanden,
Tarifverträgen.
(z.
B.
Renten-,
Kranken-
und
Arbeitslosenversicherung).
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
sichere
Arbeitsbedingungen
zu
gewährleisten
und
vertragliche
Vereinbarungen
einzuhalten.
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer
haben
Mitwirkungs-
und
Informationsrechte,
etwa
durch
Betriebsräte
in
entsprechend
geregelten
Betrieben.
Regelungen
in
Tarifverträgen.
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
kann
ordnungsgemäß
gekündigt
oder
aus
wichtigem
Grund
außerordentlich
erfolgen.
Bei
Streitigkeiten
gelten
Verfahren
zur
Einhaltung
von
Rechten
und
Pflichten.