Vereinbarungen
Vereinbarungen bezeichnet im Deutschen eine Vereinbarung, Absprache oder Verständigung zwischen zwei oder mehr Parteien über Rechte und Pflichten. Der Begriff ist neutral und deckt sowohl rechtsverbindliche Verträge als auch unverbindliche Absichtserklärungen ab. In der Alltagssprache wird unterschieden zwischen verbindlichen Vereinbarungen, die als Verträge gelten, und unverbindlichen Vereinbarungen, die lediglich als Richtlinien oder Absichtserklärungen dienen.
Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen, die Parteien geschäftsfähig sind und der Zweck
Typen und Anwendungsbereiche: Im Zivil- und Handelsrecht handelt es sich oft um Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- oder
Durchsetzung: Bei verbindlichen Vereinbarungen ermöglicht der Vertrag Rechtsdurchsetzung und Schadenersatz bei Verletzung. Mögliche Rechtsfolgen umfassen Rückzahlungen,