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Vereinbarungen

Vereinbarungen bezeichnet im Deutschen eine Vereinbarung, Absprache oder Verständigung zwischen zwei oder mehr Parteien über Rechte und Pflichten. Der Begriff ist neutral und deckt sowohl rechtsverbindliche Verträge als auch unverbindliche Absichtserklärungen ab. In der Alltagssprache wird unterschieden zwischen verbindlichen Vereinbarungen, die als Verträge gelten, und unverbindlichen Vereinbarungen, die lediglich als Richtlinien oder Absichtserklärungen dienen.

Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen, die Parteien geschäftsfähig sind und der Zweck

Typen und Anwendungsbereiche: Im Zivil- und Handelsrecht handelt es sich oft um Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- oder

Durchsetzung: Bei verbindlichen Vereinbarungen ermöglicht der Vertrag Rechtsdurchsetzung und Schadenersatz bei Verletzung. Mögliche Rechtsfolgen umfassen Rückzahlungen,

rechtlich
zulässig
ist.
Ob
eine
Vereinbarung
formgebunden
ist,
hängt
vom
Rechtsgebiet
ab:
Viele
Verträge
brauchen
keine
bestimmte
Form;
manche
Rechtsgeschäfte
(z.
B.
Grundstückskauf,
bestimmte
Arbeitsverträge)
bedürfen
einer
schriftlichen
Form
oder
notarieller
Beurkundung.
Kooperationsvereinbarungen.
Im
Arbeitsrecht
sind
Arbeitsverträge
verbreitet;
in
der
Immobilienwirtschaft
finden
sich
Miet-
oder
Kaufvereinbarungen.
Im
öffentlichen
Recht
und
in
der
internationalen
Praxis
können
Vereinbarungen
bilaterale
oder
multilaterale
Absprachen
sein;
internationale
Abkommen
tragen
oft
formalisierte
Namen
wie
Verträge
oder
Abkommen,
während
rein
politische
Verständigungen
ebenfalls
als
Vereinbarungen
bezeichnet
werden.
Schadensersatz,
Rücktritt
oder
Kündigung.
Nicht
bindende
Vereinbarungen
dienen
primär
der
Planung
und
Koordinierung,
können
aber
politische
oder
reputative
Folgen
haben.