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rechtsverbindliche

Rechtsverbindliche ist die Bezeichnung für Aussagen, Vereinbarungen oder Rechtsakte, die rechtliche Wirkungen entfalten und vor Gerichten durchsetzbar sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst der Begriff alles, was eine Rechtsfolge auslöst und damit Verpflichtungen oder Rechte schafft. Nicht alles, was jemand sagt oder verspricht, ist rechtsverbindlich; informelle mündliche Zusagen oder Absichtserklärungen können unverbindlich bleiben, während gesetzlich geregelte Rechtsgeschäfte bindend sind.

Typische Anwendungsfelder sind Verträge und rechtsverbindliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten der Beteiligten begründen. Dazu gehören

Bei Verstoß gegen eine rechtsverbindliche Vereinbarung greifen Rechtsmittel wie Schadensersatz, Rückabwicklung oder gerichtliche Durchsetzung von Leistungen.

Siehe auch: Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag, Rechtswirksamkeit, Formvorschriften.

Kauf-
oder
Mietverträge,
Arbeitsverträge,
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
mit
wirksamen
Klauseln
sowie
notariell
beurkundete
Verträge
bei
bestimmten
Rechtsgeschäften.
Ob
eine
Erklärung
rechtsverbindlich
ist,
hängt
von
den
Willenserklärungen
der
Beteiligten,
deren
Geschäftsfähigkeit
und
dem
rechtlichen
Zweck
ab.
In
Deutschland
etwa
muss
ein
Rechtsgeschäft
grundsätzlich
aus
einer
wirksamen
Willenserklärung
bestehen;
Angebote
und
Annahmen
führen
zu
einem
Vertrag,
sofern
der
Wille
zur
Rechtsbindung
vorhanden
ist.
Nicht
bindende
Formen,
wie
eine
„invitatio
ad
offerendum“
oder
ausdrückliche
Freizeichnungsklauseln,
schließen
Rechtsverbindlichkeit
aus.
In
bestimmten
Fällen
gelten
zusätzliche
Formvorschriften,
etwa
notarielle
Beurkundung
bei
Immobiliengeschäften
oder
bestimmte
Schriftformen.