rechtsverbindliche
Rechtsverbindliche ist die Bezeichnung für Aussagen, Vereinbarungen oder Rechtsakte, die rechtliche Wirkungen entfalten und vor Gerichten durchsetzbar sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst der Begriff alles, was eine Rechtsfolge auslöst und damit Verpflichtungen oder Rechte schafft. Nicht alles, was jemand sagt oder verspricht, ist rechtsverbindlich; informelle mündliche Zusagen oder Absichtserklärungen können unverbindlich bleiben, während gesetzlich geregelte Rechtsgeschäfte bindend sind.
Typische Anwendungsfelder sind Verträge und rechtsverbindliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten der Beteiligten begründen. Dazu gehören
Bei Verstoß gegen eine rechtsverbindliche Vereinbarung greifen Rechtsmittel wie Schadensersatz, Rückabwicklung oder gerichtliche Durchsetzung von Leistungen.
Siehe auch: Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag, Rechtswirksamkeit, Formvorschriften.