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Formvorschriften

Formvorschriften sind gesetzliche Regelungen, die festlegen, in welcher Form Rechtsakte, Erklärungen oder Rechtsgeschäfte erfolgen müssen, damit sie rechtswirksam sind. Sie dienen der Beweissicherung, der Transparenz des Willens, dem Verbraucherschutz sowie der öffentlichen Ordnung. Formvorschriften unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet und je nach Rechtsakt.

Zu den wichtigsten Formen gehören die Schriftform, die Textform, die elektronische Form sowie die öffentliche Beglaubigung

Formvorschriften gelten als formeller Rahmen: Wer sie missachtet, riskiert, dass der Rechtsakt unwirksam oder nur eingeschränkt

und
die
notariell
beurkundete
Form.
Die
Schriftform
erfordert,
dass
der
Text
in
schriftlicher
Form
vorliegt
und
in
der
Regel
von
der
oder
den
erklärenden
Personen
eigenhändig
unterschrieben
wird.
Die
Textform
genügt,
wenn
der
Inhalt
lesbar
und
dauerhaft
übermittelt
wird;
eine
eigenhändige
Unterschrift
ist
meist
nicht
erforderlich.
Die
elektronische
Form
wird
durch
eine
qualifizierte
elektronische
Signatur
gewährleistet.
Die
öffentliche
Beglaubigung
bestätigt
die
Echtheit
von
Unterschriften
durch
eine
Behörde;
die
notariell
beurkundete
Form
wird
für
bestimmte
Rechtsgeschäfte,
insbesondere
Immobiliengeschäfte,
Erbverträge
oder
Eheverträge,
verlangt.
durchsetzbar
ist.
In
bestimmten
Bereichen
besteht
Formzwang
zugunsten
der
Rechtssicherheit;
in
anderen
Bereichen
gilt
Formfreiheit.
Rechtspolitisch
zielt
die
Regelung
darauf
ab,
Klarheit,
Schutz
der
Beteiligten
und
die
ordnungsgemäße
Abwicklung
von
Rechtsgeschäften
zu
fördern.