Home

Unterschrift

Unterschrift bezeichnet die eigenhändige Unterzeichnung eines Namens oder Zeichens auf einem Dokument, um Identität, Zustimmung oder Freigabe zu bestätigen. Sie dient als Beleg der Willenserklärung und wird häufig bei Verträgen, Formularen und behördlichen Vorgängen verwendet. Oft wird sie einer Person zugeordnet und kann durch Zeugen bestätigt werden. Abgesehen von der Echtheitsprüfung unterscheidet sich eine Unterschrift von anderen Formen der Bestätigung vor allem durch ihre individuelle Ausprägung und ihre rechtsverbindliche Wirkung.

Der Begriff leitet sich vom deutschen unter- und Schrift ab und bedeutet wörtlich das Schriftstück, das unter

Zu den Formen gehören die eigenhändige Unterschrift (handschriftlich, in der Regel durch Unterzeichnen des eigenen Namens),

Rechtlich hat eine Unterschrift in vielen Rechtsordnungen Beweis- und Wirksamkeitsfunktionen. Verträge, Vollmachten, behördliche Erklärungen und notarielle

---

einer
Erklärung
gesetzt
wird.
Historisch
entwickelte
sich
die
Unterschrift
im
Mittelalter
als
sichere
Form
der
Identifikation
und
Bereitstellung
von
Zustimmung,
wobei
oftmals
der
Namenszug
oder
ein
persönliches
Zeichen
verwendet
wurde.
Unterschriftsformen
für
Leserinnen
und
Leser,
die
durch
einen
Namenszug
oder
ein
Zeichen
erfolgen,
sowie
moderne
elektronische
Formen.
Elektronische
Signaturen
reichen
von
einfachen
elektronischen
Signaturen
bis
zur
Qualifizierten
Elektronischen
Signatur
(QES),
die
im
Europäischen
Binnenmarkt
nach
der
EU-Verordnung
eIDAS
rechtliche
Gleichwertigkeit
mit
einer
handschriftlichen
Unterschrift
besitzen
kann.
Urkunden
setzen
häufig
eine
Unterschrift
voraus
oder
stärken
deren
Beweiskraft.
Schutz
vor
Fälschung
und
Missbrauch
umfasst
sowohl
traditionelle
Prüfmethoden
als
auch
kryptografische
Signaturverfahren,
die
Authentizität,
Integrität
und
Non-Repudiation
gewährleisten.