Vollmachten
Vollmachten ist der Oberbegriff für Rechtsinstrumente, durch die eine Person, der Vollmachtgeber, einer anderen Person, dem Vollmachtnehmer, das Recht und die Befugnis gibt, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen oder bestimmte Handlungen vorzunehmen. Eine Vollmacht kann in unterschiedlichen Lebenslagen eingesetzt werden, zum Beispiel um Finanzen zu regeln, Rechtsgeschäfte zu tätigen oder im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln, wenn dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Es gibt verschiedene Formen und Reichweiten von Vollmachten. Eine Generalvollmacht erstreckt sich auf ein breites Spektrum
Im Handelsrecht kommt die Prokura als spezielle Vollmachtsform vor. Die Prokura berechtigt zur Vertretung eines Handelsunternehmens
Formen und Rechtsfolgen im Überblick. Für Grundstücksgeschäfte und bestimmte gerichtliche Handlungen gelten besondere Form- und Verfahrensvorschriften;