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Vollmachten

Vollmachten ist der Oberbegriff für Rechtsinstrumente, durch die eine Person, der Vollmachtgeber, einer anderen Person, dem Vollmachtnehmer, das Recht und die Befugnis gibt, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen oder bestimmte Handlungen vorzunehmen. Eine Vollmacht kann in unterschiedlichen Lebenslagen eingesetzt werden, zum Beispiel um Finanzen zu regeln, Rechtsgeschäfte zu tätigen oder im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln, wenn dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Es gibt verschiedene Formen und Reichweiten von Vollmachten. Eine Generalvollmacht erstreckt sich auf ein breites Spektrum

Im Handelsrecht kommt die Prokura als spezielle Vollmachtsform vor. Die Prokura berechtigt zur Vertretung eines Handelsunternehmens

Formen und Rechtsfolgen im Überblick. Für Grundstücksgeschäfte und bestimmte gerichtliche Handlungen gelten besondere Form- und Verfahrensvorschriften;

von
Rechtsgeschäften,
während
eine
Spezial-
oder
Einzelvollmacht
nur
für
bestimmte
Geschäfte
oder
Handlungen
gilt.
Eine
besondere
Form
ist
die
Vorsorgevollmacht,
die
dazu
dient,
eine
Person
für
den
Fall
der
eigenen
Geschäftsunfähigkeit
zu
bevollmächtigen.
Vollmachten
können
formfrei
erteilt
werden,
doch
für
bestimmte
Rechtsgeschäfte
gelten
Formvorschriften,
insbesondere
Schriftform
oder
Notariats-
bzw
Registerform.
in
allen
Handelsgeschäften
und
beginnt
in
der
Regel
in
schriftlicher
Form
und
mit
Eintragung
ins
Handelsregister.
Sie
kann
auch
eingeschränkt
oder
beschränkt
erteilt
werden,
bleibt
aber
grundsätzlich
auf
Geschäfte
des
Handelsbetriebs
bezogen.
oft
ist
zusätzlich
eine
notariell
beurkundete
oder
öffentlich
beglaubigte
Vollmacht
sinnvoll
oder
erforderlich.
Eine
Vollmacht
endet
durch
Widerruf
des
Vollmachtgebers,
durch
Tod
oder
durch
Erreichen
des
vereinbarten
Endes;
der
Widerruf
bedarf
in
der
Regel
der
Mitteilung
an
Dritte,
die
im
Vertrauen
auf
die
Vollmacht
gehandelt
haben.