berechtigt
Berechtigt ist ein deutsches Adjektiv mit zwei Hauptbedeutungen: Zum einen bezeichnet es jemanden oder etwas, der bzw. das im Besitz eines Rechts oder einer Erlaubnis ist, also autorisiert oder entitle. Zum anderen kann es im Sinn von gerechtfertigt oder wohlbegründet gebraucht werden, etwa wenn eine Forderung oder Sorge als legitim angesehen wird.
Etymologisch stammt berechtigt vom Verb berechtigen, das sich aus Be- (eine Handlung verstärkend) und Recht (das
Verwendung: In juristischen oder administrativen Texten kommt es häufig vor, zum Beispiel: „Der Antragsteller ist berechtigt,
Siehe auch: Recht, Berechtigung, Berechtigungskonzept, berechtigtes Interesse. Die Begriffe Berechtigt, Berechtigung und berechtigter Anspruch spielen eine