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berechtigt

Berechtigt ist ein deutsches Adjektiv mit zwei Hauptbedeutungen: Zum einen bezeichnet es jemanden oder etwas, der bzw. das im Besitz eines Rechts oder einer Erlaubnis ist, also autorisiert oder entitle. Zum anderen kann es im Sinn von gerechtfertigt oder wohlbegründet gebraucht werden, etwa wenn eine Forderung oder Sorge als legitim angesehen wird.

Etymologisch stammt berechtigt vom Verb berechtigen, das sich aus Be- (eine Handlung verstärkend) und Recht (das

Verwendung: In juristischen oder administrativen Texten kommt es häufig vor, zum Beispiel: „Der Antragsteller ist berechtigt,

Siehe auch: Recht, Berechtigung, Berechtigungskonzept, berechtigtes Interesse. Die Begriffe Berechtigt, Berechtigung und berechtigter Anspruch spielen eine

Rechts-
oder
Anspruchsbegriffs)
ableitet.
Das
Substantiv
Berechtigung
bezeichnet
die
staats-
oder
organisatorisch
eingeräumte
Zulassung
oder
den
Anspruch,
etwas
zu
tun
oder
Zugriff
zu
erhalten.
Die
Formen
unberechtigt
oder
berechtigt
stehen
in
Gegen-
oder
Vergleichsbeziehungen.
Einsicht
zu
nehmen“
oder
„eine
berechtigte
Forderung“.
In
Datenschutz-
und
IT-Kontexten
spricht
man
von
„berechtigten
Nutzern“
oder
„Berechtigungen“
für
den
Zugriff
auf
Daten.
Im
allgemeinen
Sprachgebrauch
kann
auch
von
einer
„berechtigten
Sorge“
oder
„berechtigten
Interessen“
die
Rede
sein,
was
für
eine
gut
begründete
Stellung
oder
Absicht
steht.
Demgegenüber
bedeutet
unberechtigt,
dass
keine
Berechtigung
besteht
oder
etwas
nicht
legitim
ist.
zentrale
Rolle
in
Rechts-,
Verwaltungs-
und
Sicherheitskontexten.