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autorisiert

Autorisiert ist das Partizip Perfekt des Verbs autorisieren. Als Adjektiv bezeichnet es Personen, Handlungen oder Gegenstände, die von einer zuständigen Autorität ausdrücklich genehmigt oder legitimiert wurden. In dieser Form begegnet es in rechtlichen, verwaltungstechnischen und geschäftlichen Texten.

Der Begriff stammt aus dem Verb autorisieren, das sich aus dem lateinischen auctor- (Verleiher, Urheber) über

Verwendungsgebiete umfassen das Zivil- und Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht sowie die Informationstechnik. Im Recht bedeutet eine autorisierte Handlung,

Beispiele: Der Vertreter ist autorisiert, Verträge zu unterzeichnen. Ohne Autorisierung ist der Zutritt zu sensiblen Bereichen

Siehe auch: Autorisierung, Berechtigung, Genehmigung, Vollmacht, Zugangskontrolle.

das
französische
autoriser
ins
Deutsche
eingeführt
hat.
Die
entsprechende
Substantivierung
beschreibt
den
Akt
oder
Zustand
der
Genehmigung,
also
die
Zuweisung
von
Rechten
oder
Befugnissen.
In
der
Fachsprache
unterscheidet
man
oft
zwischen
einer
Autorisierung
(die
Erteilung
der
Berechtigung)
und
der
autorisierten
Situation
(dem
Status,
etwas
tun
zu
dürfen).
dass
eine
Person
im
Namen
einer
Organisation
handeln
darf.
In
der
IT-Sicherheit
bezeichnet
Autorisierung
den
Prozess
der
Zuweisung
von
Zugriffsrechten
nach
erfolgreicher
Authentifizierung;
sie
beantwortet
die
Frage,
was
eine
Person
oder
eine
Prozessinstanz
tun
darf.
Oft
wird
zwischen
Berechtigungen,
Rollen
und
Zugriffskontrollen
unterschieden,
die
durch
Autorisierung
verwaltet
werden.
untersagt.
Der
autorisierte
Zugriff
auf
das
System
erfordert
entsprechende
Berechtigungen.