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Berechtigung

Berechtigung bezeichnet im Deutschen allgemein die Erlaubnis oder den Anspruch, etwas zu tun, zu nutzen oder zu erhalten. Der Begriff wird sowohl im juristischen als auch im administrativen Umfeld verwendet und beschreibt eine berechtigte Grundlage oder Autorisierung, die auf Gesetzen, Verträgen oder organisatorischen Regeln beruht.

Im Alltag wird Berechtigung oft mit der Erlaubnis verknüpft, an einer Aktivität teilzunehmen, auf Daten zuzugreifen

In der Informationstechnologie beschreibt Berechtigung die Zugriffsrechte auf Systeme, Dateien oder Funktionen. Typische Formen sind Lesen,

Im Verwaltungs- und Sozialbereich bezeichnet Berechtigung oft die Berechtigung zu Leistungen oder Förderungen, zum Beispiel der

Zusammengefasst bezeichnet Berechtigung sowohl eine formale Erlaubnis als auch einen Anspruch und wird kontextabhängig unterschiedlich verwendet.

oder
eine
Leistung
zu
erhalten.
Häufig
wird
zwischen
Recht
(grundsätzlicher
Anspruch)
und
Berechtigung
(konkrete,
von
einer
Instanz
zugewiesene
Erlaubnis)
unterschieden.
Ein
Anspruch
kann
bestehen,
doch
eine
Berechtigung
muss
von
einer
Stelle
gewährt
und
dokumentiert
werden.
Schreiben
oder
Ausführen.
Zur
Verwaltung
werden
Berechtigungen
häufig
Rollen
(RBAC)
oder
Zugriffskontrolllisten
(ACL)
zugeordnet.
Das
Prinzip
der
geringsten
Privilegien
(least
privilege)
zielt
darauf
ab,
Berechtigungen
so
restriktiv
wie
möglich
zu
vergeben
und
regelmäßig
zu
prüfen.
Anspruch
auf
Sozialleistungen.
Die
Prüfung
der
Berechtigung
erfolgt
anhand
festgelegter
Kriterien.
In
der
IT
wird
sie
überwiegend
als
konkretes
Zugriffsrecht
verstanden,
das
verwaltet,
geprüft
und
protokolliert
wird.