Berechtigung
Berechtigung bezeichnet im Deutschen allgemein die Erlaubnis oder den Anspruch, etwas zu tun, zu nutzen oder zu erhalten. Der Begriff wird sowohl im juristischen als auch im administrativen Umfeld verwendet und beschreibt eine berechtigte Grundlage oder Autorisierung, die auf Gesetzen, Verträgen oder organisatorischen Regeln beruht.
Im Alltag wird Berechtigung oft mit der Erlaubnis verknüpft, an einer Aktivität teilzunehmen, auf Daten zuzugreifen
In der Informationstechnologie beschreibt Berechtigung die Zugriffsrechte auf Systeme, Dateien oder Funktionen. Typische Formen sind Lesen,
Im Verwaltungs- und Sozialbereich bezeichnet Berechtigung oft die Berechtigung zu Leistungen oder Förderungen, zum Beispiel der
Zusammengefasst bezeichnet Berechtigung sowohl eine formale Erlaubnis als auch einen Anspruch und wird kontextabhängig unterschiedlich verwendet.