Sozialbereich
Der Sozialbereich bezeichnet den Teil der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft, der sich mit der Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen für Individuen und Familien befasst. Dazu gehören Wohlfahrtspflege, Sozialarbeit, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege und Betreuung, Sucht- und Behindertenhilfe sowie soziale Wohnungswirtschaft. Der Bereich umfasst staatliche Träger, kommunale Verwaltungen, Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen.
Zu den wichtigsten Akteuren zählen die öffentlichen Träger auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, Sozial-/Wohlfahrtsverbände wie
In Deutschland ist der Sozialbereich grob durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Wichtige Rechtsgrundlagen sind SGB II
Herausforderungen sind demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Migration, Koordination zwischen Akteuren, Qualitätssicherung, Datenschutz und die Sicherstellung nachhaltiger Finanzierung.