Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist ein gesetzlich geregelter Leistungsbereich in Deutschland, der Menschen mit Behinderungen oder langfristigen Erkrankungen helfen soll, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie ist im Sozialgesetzbuch IX verankert und zielt darauf ab, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und gleichberechtigte Teilhabe in Bereich Lebensführung, Bildung und Arbeit zu ermöglichen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören Maßnahmen und Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Der Anspruch entsteht durch einen individuellen Hilfebedarf, der von den zuständigen Behörden geprüft wird. In der
Die Trägerschaft liegt überwiegend bei kommunalen Sozial- oder Jugendämtern, oft in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden. Die Finanzierung