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Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe ist ein gesetzlich geregelter Leistungsbereich in Deutschland, der Menschen mit Behinderungen oder langfristigen Erkrankungen helfen soll, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie ist im Sozialgesetzbuch IX verankert und zielt darauf ab, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und gleichberechtigte Teilhabe in Bereich Lebensführung, Bildung und Arbeit zu ermöglichen.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören Maßnahmen und Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Der Anspruch entsteht durch einen individuellen Hilfebedarf, der von den zuständigen Behörden geprüft wird. In der

Die Trägerschaft liegt überwiegend bei kommunalen Sozial- oder Jugendämtern, oft in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden. Die Finanzierung

Beispiele
sind
Hilfsmittel
und
technische
Hilfen,
wohnumfeldbezogene
Anpassungen,
Unterstützung
im
Haushalt,
persönliche
Assistenz,
Begleitung
in
Schule,
Ausbildung
oder
Studium
sowie
Unterstützung
am
Arbeitsplatz.
Ziel
ist
es,
individuelle
Barrieren
abzubauen
und
die
Alltagsbewältigung
sowie
die
Integration
in
Schule
oder
Beruf
zu
erleichtern.
Regel
erfolgt
eine
Bedarfsermittlung
und
die
Erstellung
eines
Teilhabeplans,
in
dem
notwendige
Unterstützungsmaßnahmen
festgelegt
werden.
Die
Umsetzung
der
Leistungen
erfolgt
bedarfsgerecht
und
wird
regelmäßig
überprüft.
erfolgt
je
nach
Leistungsart
über
das
Sozialamt,
das
Sozialhilferecht
(SGB
XII)
oder
andere
zuständige
Leistungsträger.
Die
Eingliederungshilfe
ergänzt
andere
Unterstützungsleistungen
und
dient
der
langfristigen
Integration
in
Gesellschaft,
Bildung
und
Beruf.