Verleiher
Verleiher ist der Begriff für eine Person oder Organisation, die einer anderen Partei, dem Entleiher, eine Sache zum Gebrauch vorübergehend überlässt. Der Verleiher behält dabei das Eigentum an der Sache, während der Entleiher sie nutzen darf. Im deutschen Zivilrecht erfolgt eine solche Überlassung meist durch einen Leihvertrag, der den Verleiher als Verleiher und den Entleiher als Entleiher kennt. Im Gegensatz dazu steht der Mietvertrag, bei dem die Nutzung in der Regel gegen Zahlung erfolgt.
Im Leihvertrag liegen die typischen Merkmale darin, dass die Überlassung unentgeltlich erfolgt, der Verleiher die Sache
Verleiher finden sich in verschiedenen Bereichen. Öffentliche Bibliotheken und Archive verleihen Bücher, Medien und Ausrüstung. Filmverleiher
Im Gegensatz zu Verleiher wird der Begriff Mietvertrag häufiger in Zusammenhang mit kommerzieller Nutzung gegen Entgelt