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Leihzeit

Leihzeit, auch Leihfrist oder Ausleihfrist genannt, bezeichnet im Bibliothekswesen und in der Vermietung den Zeitraum, in dem ein ausgeliehenes Medium genutzt werden darf, bevor es zurückgegeben wird. Die Leihzeit wird von der ausleihenden Einrichtung festgelegt und kann je nach Medium, Ausleihetyp und Benutzergruppe variieren.

In Bibliotheken gelten für Druckmedien in der Regel Leihzeiten von zwei bis vier Wochen. Zeitschriften, DVDs,

Eine Verlängerung der Leihzeit, die sogenannte Leihfristverlängerung, ist häufig möglich, sofern kein Vormerkungsvorrang besteht. Verlängerungen können

Bei Überschreitung der Leihzeit fallen Verzugsfristen oder Gebühren an. Die Höhe der Gebühren und die Folgen

Zusammenfassung: Die Leihzeit ist ein zentrales Instrument zur Organisation der Ausleihe. Sie ermöglicht Planung für Nutzer

CDs
oder
andere
Multimedia-Objekte
erhalten
oft
kürzere
Fristen,
häufig
sieben
bis
14
Tage.
Bestände,
die
speziell
als
Referenzmaterial
deklariert
sind,
dürfen
in
der
Regel
nicht
ausgeliehen
werden.
Digitale
Leihen
(E-Books,
Hörbücher)
folgen
häufig
anderen
Lizenzen
und
Fristen,
die
vom
Verlag
oder
dem
Bibliothekssystem
festgelegt
werden.
online,
telefonisch
oder
persönlich
am
Schalter
beantragt
werden.
Manche
Medien
dürfen
mehrfach
verlängert
werden;
andere
lassen
sich
nur
einmal
oder
gar
nicht
verlängern.
variieren
je
nach
Einrichtung;
häufig
wird
der
Ausleihe-Zugang
gesperrt
oder
weitere
Ausleihen
sind
nicht
möglich,
bis
Rückgabe
oder
Begleichung
der
Gebühren
erfolgt.
In
vielen
Bibliotheken
werden
Mahnungen
automatisch
versendet.
und
Verwaltung,
variiert
je
nach
Medium,
Einrichtung
und
Lizenzbedingungen
und
wird
durch
Verlängerungen,
Vormerkungen
und
Gebührenpraktiken
ergänzt.