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Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein Rechtsverhältnis, durch das der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer Wohnung, eines Hauses oder gewerblich genutzter Räume gegen Zahlung des Mietzinses überlässt. Die Vertragsparteien sind der Vermieter (Vertragspartei, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter) und der Mieter (Verbraucher oder Unternehmer). Gegenstand des Vertrags ist die Gebrauchsüberlassung, nicht der Eigentumserwerb.

Ein Mietvertrag kann unbefristet oder befristet geschlossen werden. Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis automatisch mit

Wesentliche Inhalte eines Mietvertrags sind: die genaue Mietsache (Wohnung, Haus oder Gewerberäume), der Mietzins (Kaltmiete) und

Der Vertrag unterliegt dem deutschen Mietrecht, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Formvorschriften für den

Ablauf
der
vereinbarten
Laufzeit.
Unbefristete
Verträge
laufen
weiter,
bis
sie
ordentlich
gekündigt
werden.
Kündigungen
unterliegen
gesetzlich
festgelegten
Fristen:
der
Mieter
kann
in
der
Regel
mit
drei
Monaten
kündigen;
der
Vermieter
richtet
sich
nach
der
Dauer
des
Mietverhältnisses
und
kann
mit
drei,
vier
oder
fünf
Monaten
kündigen.
Außerordentliche
Kündigungen
aus
wichtigem
Grund
bleiben
vorbehalten.
die
Nebenkosten,
die
Kaution
(bis
zu
drei
Nettokaltmieten),
die
Laufzeit,
der
Nutzungszweck,
Regelungen
zur
Untervermietung,
Haustiere,
Instandhaltungspflichten
und
Vereinbarungen
zu
Schönheitsreparaturen
sowie
zur
Beendigung
des
Verhältnisses.
Mietvertrag
sind
grundsätzlich
nicht
zwingend,
eine
schriftliche
Fassung
wird
jedoch
empfohlen.
Mieterhöhungen
müssen
sich
an
örtliche
Vergleichswohnungen
orientieren
(Mietspiegel)
und
unterliegen
rechtlichen
Grenzen.
Die
Kaution
ist
zu
Beginn
des
Mietverhältnisses
zu
leisten
und
wird
bei
Beendigung
des
Mietverhältnisses
zurückgezahlt,
abzüglich
berechtigter
Forderungen.
Untervermietung
bedarf
der
Zustimmung
des
Vermieters.