Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist ein Rechtsverhältnis, durch das der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer Wohnung, eines Hauses oder gewerblich genutzter Räume gegen Zahlung des Mietzinses überlässt. Die Vertragsparteien sind der Vermieter (Vertragspartei, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter) und der Mieter (Verbraucher oder Unternehmer). Gegenstand des Vertrags ist die Gebrauchsüberlassung, nicht der Eigentumserwerb.
Ein Mietvertrag kann unbefristet oder befristet geschlossen werden. Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis automatisch mit
Wesentliche Inhalte eines Mietvertrags sind: die genaue Mietsache (Wohnung, Haus oder Gewerberäume), der Mietzins (Kaltmiete) und
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Mietrecht, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Formvorschriften für den