Home

Mietverhältnis

Mietverhältnis bezeichnet das rechtliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Mieter gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts die Nutzung einer Wohnung oder eines anderen Grundstücks bzw. Gebäudeteils erhält. Es wird in der Regel durch einen Mietvertrag belegt, der die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegt: Parteien, Nutzungsgegenstand, Miethöhe und Laufzeit oder Kündigungsmodalitäten. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem nationalen Mietrecht und lokalen Regelungen.

Zu den typischen Inhalten gehören die Nutzungszwecke, die zulässige Nutzung, Regeln zur Instandhaltung, und die Pflichten

Dauer und Beendigung: Mietverhältnisse können befristet oder unbefristet geschlossen sein. Ordentliche Kündigung, Fristen und besondere Gründe

Zahlungen und Sicherheiten: Neben der Miete können Nebenkosten anfallen, deren Abrechnung vertraglich geregelt wird. Häufig besteht

Rechtliche Einordnung: Das Mietverhältnis gehört zum Mietrecht eines Landes und ist Gegenstand nationaler Vorschriften. Streitigkeiten aus

sowohl
des
Vermieters
(unter
anderem
Instandhaltung
der
Mietsache,
Gewährleistung
von
Funktionsfähigkeit)
als
auch
des
Mieters
(pflegliche
Behandlung,
Meldung
von
Mängeln,
rechtzeitige
Zahlung
der
Miete).
Der
Mieter
hat
Anspruch
auf
vertragsgemäße
Nutzung
und
auf
Ruhe
und
Sicherheit
im
Wohnraum.
für
eine
Kündigung
variieren
je
nach
Rechtsordnung;
auch
der
Vermieter
kann
unter
bestimmten
Voraussetzungen
kündigen,
beispielsweise
aus
Eigenbedarf
oder
wirtschaftlichen
Gründen.
Eine
Untervermietung
bedarf
in
der
Regel
der
Zustimmung
des
Vermieters,
soweit
nichts
anderes
vereinbart
ist.
eine
Kaution
als
Sicherheit,
deren
Höhe
gesetzlich
oder
vertraglich
festgelegt
ist.
Mietverträge
enthalten
oft
Regelungen
zu
Schönheitsreparaturen,
Haftungsbeschränkungen
und
zum
Zustand
der
Mietsache
bei
Übergabe
und
Rückgabe.
Mietverhältnissen
werden
typischerweise
vor
Zivilgerichten
geklärt;
ergänzend
können
Ombudsstellen
oder
Schlichtungsverfahren
existieren.