Mietverhältnis
Mietverhältnis bezeichnet das rechtliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Mieter gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts die Nutzung einer Wohnung oder eines anderen Grundstücks bzw. Gebäudeteils erhält. Es wird in der Regel durch einen Mietvertrag belegt, der die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegt: Parteien, Nutzungsgegenstand, Miethöhe und Laufzeit oder Kündigungsmodalitäten. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem nationalen Mietrecht und lokalen Regelungen.
Zu den typischen Inhalten gehören die Nutzungszwecke, die zulässige Nutzung, Regeln zur Instandhaltung, und die Pflichten
Dauer und Beendigung: Mietverhältnisse können befristet oder unbefristet geschlossen sein. Ordentliche Kündigung, Fristen und besondere Gründe
Zahlungen und Sicherheiten: Neben der Miete können Nebenkosten anfallen, deren Abrechnung vertraglich geregelt wird. Häufig besteht
Rechtliche Einordnung: Das Mietverhältnis gehört zum Mietrecht eines Landes und ist Gegenstand nationaler Vorschriften. Streitigkeiten aus