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Nutzungszwecke

Nutzungszwecke bezeichnet die vorgesehenen Verwendungszwecke von Gütern, Daten, Software oder Dienstleistungen. In Verträgen, Nutzungsbedingungen, Lizenzverträgen und Datenschutzdokumenten wird häufig von Nutzungszwecken gesprochen. Die Kennzeichnung der Zwecke dient der Orientierung für Verarbeitung, Zugriff, Abrechnung und Kontrolle.

Datenschutzkontext: Das Prinzip der Zweckbindung verlangt, dass personenbezogene Daten nur zu festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zwecken

Im Lizenz- und Vertragsrecht legen Nutzungszwecke fest, zu welchen Zwecken Inhalte, Software oder Systeme genutzt werden

Bedeutung: Klare Nutzungszwecke fördern Transparenz, Rechts- und Datensicherheit sowie eine sachgemäße Kosten- und Ressourcenplanung. Sie ermöglichen

Beispiele: Die Datenverarbeitung kann Nutzungszwecke wie Produktverbesserung, Qualitätskontrolle, Marketing, Marktforschung oder Forschungszwecke umfassen. Bild- oder Textmaterial

erhoben
und
verarbeitet
werden.
Eine
Weiterverarbeitung
zu
einem
neuen
Zweck
ist
nur
zulässig,
wenn
er
mit
dem
ursprünglichen
Zweck
vereinbar
ist
oder
eine
neue
Rechtsgrundlage
(beispielsweise
Einwilligung)
vorliegt.
Außerdem
gilt
die
Datenminimierung:
Es
sollen
nur
Daten
erhoben
und
verarbeitet
werden,
die
für
den
Zweck
erforderlich
sind.
dürfen.
Typische
Vorgaben
unterscheiden
private
Nutzung,
kommerzielle
Nutzung,
Weitergabe,
Veränderung
oder
Veröffentlichung.
Verstöße
können
Vertragsfolgen,
Lizenzverlust
oder
rechtliche
Ansprüche
nach
sich
ziehen.
Kontrollmechanismen,
Auditierbarkeit
und
eine
bessere
Einwilligungs-
bzw.
Zustimmungsverwaltung.
kann
Nutzungszwecken
wie
redaktioneller
Bericht,
Archivierung
oder
Publikumsauswertung
unterliegen.