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Datenminimierung

Datenminimierung bezeichnet das Prinzip, bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten lediglich solche Informationen zu erfassen, die für den genannten Zweck notwendig sind. Ziel ist, Datenmätze klein zu halten, nur verlässlich erforderliche Daten zu verwenden und unnötige Datensammlungen zu vermeiden.

Dieses Prinzip ist in der Datenschutzgesetzgebung verankert, insbesondere in der DSGVO. Art. 5 Abs. 1 lit. c

Umsetzung umfasst das Festlegen von Zwecken, die Prüfung der Notwendigkeit jeder Datenerhebung, sowie Techniken wie Pseudonymisierung,

In Organisationen erfolgt die Umsetzung durch Dateninventar, minimale Formularfelder, begrenzte Datennutzung, Einwilligungs- und Berechtigungsmanagement sowie technische

Vorteile sind geringeres Risiko bei Datenschutzverletzungen, bessere Compliance und erhöhtes Vertrauen. Herausforderungen bestehen in der Balance

fordert
eine
Verarbeitung
der
Daten
in
einem
dem
Zweck
angemessenen,
zweckgebundenen
und
auf
das
Notwendige
beschränkten
Umfangs.
Art.
25
verpflichtet
zudem
zu
Datenschutz
durch
Technikgestaltung
und
durch
voreingestellte
Minimierung.
Anonymisierung
und
Aggregation.
Weitere
Ansätze
sind
die
Reduktion
von
Datensätzen,
klare
Aufbewahrungsfristen
und
frühzeitige
Löschung
nicht
mehr
benötigter
Daten.
Maßnahmen
wie
Zugriffskontrollen,
Verschlüsselung
und
automatisierte
Datenbereinigung.
von
Legitimitätsinteressen,
Nutzbarkeit
und
Minimierung
sowie
in
grenzüberschreitenden
Datenflüssen
und
Kooperationsverträgen.