Datenminimierung
Datenminimierung bezeichnet das Prinzip, bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten lediglich solche Informationen zu erfassen, die für den genannten Zweck notwendig sind. Ziel ist, Datenmätze klein zu halten, nur verlässlich erforderliche Daten zu verwenden und unnötige Datensammlungen zu vermeiden.
Dieses Prinzip ist in der Datenschutzgesetzgebung verankert, insbesondere in der DSGVO. Art. 5 Abs. 1 lit. c
Umsetzung umfasst das Festlegen von Zwecken, die Prüfung der Notwendigkeit jeder Datenerhebung, sowie Techniken wie Pseudonymisierung,
In Organisationen erfolgt die Umsetzung durch Dateninventar, minimale Formularfelder, begrenzte Datennutzung, Einwilligungs- und Berechtigungsmanagement sowie technische
Vorteile sind geringeres Risiko bei Datenschutzverletzungen, bessere Compliance und erhöhtes Vertrauen. Herausforderungen bestehen in der Balance