Pseudonymisierung
Pseudonymisierung bezeichnet ein Verfahren der Datenverarbeitung, bei dem direkte Identifikatoren durch Pseudonyme ersetzt werden, so dass eine Zuordnung zu eine Person ohne zusätzliche Informationen nicht mehr unmittelbar möglich ist. Die Re-Identifikation erfolgt nur über eine separat verwahrte Verknüpfung (Schlüssel- oder Link-Tabelle).
Im GDPR-Kontext ist Pseudonymisierung eine technische und organisatorische Maßnahme zur Datensicherheit. Artikel 4 Absatz 5 definiert
Abgrenzung: Im Gegensatz zur Anonymisierung bleibt eine potenzielle Re-Identifizierbarkeit bestehen; im Gegensatz zur Verschlüsselung bleibt der
Anwendungsgebiete und Standards: Gesundheitswesen, Forschung, Marketing und Datenanalyse setzen Pseudonymisierung ein. Normen wie ISO/IEC 20889 sowie