Vertragsrecht
Vertragsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse aus Verträgen regelt. Es behandelt Entstehung, Inhalt und Rechtsfolgen vertraglicher Verpflichtungen. In Deutschland basiert es überwiegend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); Handels- und Kaufaspekte werden durch das HGB ergänzt, sowie durch spezielle Normen und europäische Richtlinien.
Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme. Die Willenserklärungen müssen empfangsbedürftig,
Inhalt und Pflichten: Typische Vertragsarten sind Kauf-, Werk-, Dienst-, Miet- und Leihverträge. Der Vertragsinhalt bestimmt Leistungs-,
Vertragsverletzungen und Rechtsfolgen: Bei Nichterfüllung, Verzug oder Mängeln bestehen Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.
Geltung und Anwendungsbereich: Das Vertragsrecht gilt national, mit Anpassungen durch europäisches Recht, etwa im Verbraucherschutz und