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Vertragsrecht

Vertragsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse aus Verträgen regelt. Es behandelt Entstehung, Inhalt und Rechtsfolgen vertraglicher Verpflichtungen. In Deutschland basiert es überwiegend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); Handels- und Kaufaspekte werden durch das HGB ergänzt, sowie durch spezielle Normen und europäische Richtlinien.

Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme. Die Willenserklärungen müssen empfangsbedürftig,

Inhalt und Pflichten: Typische Vertragsarten sind Kauf-, Werk-, Dienst-, Miet- und Leihverträge. Der Vertragsinhalt bestimmt Leistungs-,

Vertragsverletzungen und Rechtsfolgen: Bei Nichterfüllung, Verzug oder Mängeln bestehen Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.

Geltung und Anwendungsbereich: Das Vertragsrecht gilt national, mit Anpassungen durch europäisches Recht, etwa im Verbraucherschutz und

rechtsfähig
und
frei
von
Irrtum
oder
Zwang
sein.
Formvorschriften
richten
sich
nach
Vertragstyp;
manche
Verträge
bedingen
Schriftform
oder
notarielle
Beurkundung,
viele
sind
jedoch
formfrei
möglich.
Zahlungs-
und
Abnahmepflichten
sowie
Gewährleistungsrechte.
Vertragliche
Gewährleistung
schützt
vor
Mängeln,
soweit
gesetzlich
vorgesehen.
Anfechtungsklagen
aufgrund
von
Irrtum,
Täuschung
oder
Drohung
können
Verträge
rückwirkend
aufheben.
Verbraucherschutzregeln
sichern
Transparenz
und
Widerrufsrechte
bei
bestimmten
Verträgen.
der
Gewährleistung.
Vertragsrecht
dient
zudem
oft
der
Klärung
von
Streitfragen
und
der
Konfliktlösung
durch
außergerichtliche
Einigungen
oder
Gerichte.