Beurkundung
Beurkundung bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den Vorgang, bei dem eine Erklärung oder ein Rechtsgeschäft von einem Notar beurkundet wird. Dabei wird der Inhalt durch eine öffentliche Urkunde festgehalten und der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften, die Rechtsfähigkeit der Beteiligten sowie die Rechtsfolgen des Vertrages. Beurkundung dient der Rechtsklarheit, Beweissicherung und der Vermeidung von Irrtümern oder Übervorteilungen.
In Deutschland und Österreich ist Beurkundung in vielen Bereichen eine formgebende Pflicht oder mindestens ein empfehlenswertes
Der Ablauf umfasst in der Regel eine Prüfung der Identität der Beteiligten, eine Aufklärung über Rechtsfolgen
Die Beurkundung schafft eine besondere Beweiskraft, da die öffentliche Urkunde gegenüber privaten Dokumenten einen höheren Rechtswert