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Beurkundung

Beurkundung bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den Vorgang, bei dem eine Erklärung oder ein Rechtsgeschäft von einem Notar beurkundet wird. Dabei wird der Inhalt durch eine öffentliche Urkunde festgehalten und der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften, die Rechtsfähigkeit der Beteiligten sowie die Rechtsfolgen des Vertrages. Beurkundung dient der Rechtsklarheit, Beweissicherung und der Vermeidung von Irrtümern oder Übervorteilungen.

In Deutschland und Österreich ist Beurkundung in vielen Bereichen eine formgebende Pflicht oder mindestens ein empfehlenswertes

Der Ablauf umfasst in der Regel eine Prüfung der Identität der Beteiligten, eine Aufklärung über Rechtsfolgen

Die Beurkundung schafft eine besondere Beweiskraft, da die öffentliche Urkunde gegenüber privaten Dokumenten einen höheren Rechtswert

Mittel.
Sie
ist
beispielsweise
unabdingbar
bei
Grundstücksübertragungen,
da
der
Kaufvertrag
notariell
beurkundet
werden
muss,
damit
das
Eigentum
im
Grundbuch
übertragen
werden
kann.
Ebenso
ist
die
Beurkundung
bei
relevanten
Gesellschaftsformen
und
-änderungen
üblich
oder
gesetzlich
vorgeschrieben
(z.
B.
Gründung
beziehungsweise
Änderung
von
Kapitalgesellschaften
wie
GmbH
oder
AG).
Auch
belastende
oder
weitreichende
Verträge,
Erb-
und
Eheverträge
können
durch
Notar
beurkundet
werden,
um
deren
Rechtsfolgen
klar
zu
regeln
und
Beweislage
zu
stärken.
und
Formvorschriften,
die
gemeinsame
Auslegung
des
Vertragsinhalts
sowie
die
Ausarbeitung
der
notariellen
Urkunde.
Die
Beteiligten
erklären
ihren
Willen
in
Gegenwart
des
Notars,
der
die
Urkunde
beurkundet
und
deren
Text
abschließend
bestätigt.
Gleichzeitig
wird
die
Urkunde
im
Regelfall
gespeichert,
und
notwendige
Registerveränderungen
(z.
B.
Grundbuch,
Firmenbuch)
veranlasst.
besitzt.
Sie
dient
damit
der
Rechtssicherheit
in
komplexen
oder
risikoreichen
Rechtsgeschäften.