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Beweislage

Beweislage bezeichnet in der Rechtswissenschaft den Stand der Beweise in einem Rechtsstreit oder Strafverfahren. Sie umfasst die Gesamtheit der tatsächlich verfügbaren Beweismittel, deren Zulässigkeit und Beweiskraft sowie die tatrichterliche Beweiswürdigung darüber, wie überzeugend diese Belege für die zu klärende Behauptung sind.

Kernbestandteile der Beweislage sind Beweismittel wie Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Augenscheinberichte sowie fotografische oder digitale Belege. Hinzu

Die Beweislage steht in engem Zusammenhang mit Beweislast und Beweismaßstab. In Zivilprozessen gilt in der Regel

In der Urteilsbegründung wird die Beweislage nachvollziehbar dargestellt: Welche Beweise wurden angenommen, welche als weniger glaubhaft

kommen
Fragen
der
Zulässigkeit
von
Beweismitteln,
der
Glaubwürdigkeit
der
Beweismittel
sowie
deren
Gewichtung
in
der
Würdigung
durch
das
Gericht.
Beweisanträge
können
gestellt
werden,
um
bestimmte
Beweismittel
zu
erheben;
ihre
Zulassung
oder
Ablehnung
beeinflusst
direkt
die
Beweislage.
der
Maßstab
der
überwiegenden
Wahrscheinlichkeit;
in
Strafprozessen
ist
die
Beweiswürdigung
auf
eine
darüber
hinausgehende
Sicherheit
des
Gerichts
ausgerichtet.
Eine
klare
Beweislage
stärkt
die
Position
einer
Partei,
während
lückenhafte
oder
widersprüchliche
Beweise
zu
einer
ungünstigen
Würdigung
führen
können.
bewertet
und
welche
Tatsachen
somit
als
bewiesen
anerkannt.
Damit
ist
die
Beweislage
ein
zentrales
Element
der
Rechtsfindung
und
beeinflusst
das
Ergebnis
sowie
mögliche
Rechtsmittel.