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Strafprozessen

Strafprozessen bezeichnet den rechtlichen Ablauf, durch den in einem Strafverfolgungsverfahren über Schuld oder Unschuld einer Person entschieden wird. In deutschsprachigen Rechtsordnungen beruhen sie auf speziellen Strafprozessordnungen (StPO) und orientieren sich an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Unschuldsvermutung und des rechtlichen Gehörs. Ziel ist es, Wahrheit zu ermitteln, Rechtsfrieden zu wahren und die Verhängung angemessener Sanktionen zu ermöglichen.

Zu den Beteiligten gehören der Staat als Ankläger, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte samt Verteidigung,

Der Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen. Zunächst steht die Voruntersuchung bzw. das Ermittlungsverfahren durch Polizei

Beweisführung und Rechtsgrundsätze prägen das Verfahren: Die Beweislast liegt in der Regel bei der Staatsanwaltschaft; es

Zeugen,
Sachverständige
sowie
das
Gericht.
Die
konkreten
Rollen
können
je
nach
Land
variieren,
in
Deutschland
typischerweise
Amtsgerichte
und
Landgerichte
als
zuständige
Gerichte
in
Hauptverfahren;
in
Österreich
und
der
Schweiz
vergleichbare
Strukturen.
und
Staatsanwaltschaft
im
Mittelpunkt,
in
dem
Beweise
gesammelt
und
der
Tatverdacht
geprüft
wird.
Je
nach
Ergebnis
wird
eine
Anklage
erhoben
oder
das
Verfahren
eingestellt.
Im
Hauptverfahren
findet
die
eigentliche
Gerichtsverhandlung
statt,
in
der
Beweise
erhoben,
Zeugen
vernommen
und
Schlussanträge
gestellt
werden.
Am
Ende
steht
ein
Urteil
über
Schuld
und
Strafe
oder
eine
Freisprechung.
gilt
die
Unschuldsvermutung;
dem
Angeklagten
stehen
Verteidigung,
Akteneinsicht
und
Zeugenaussagenrechte
zu.
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision
ermöglichen
eine
Überprüfung
des
Urteils
durch
höhere
Gerichte.