Strafprozessen
Strafprozessen bezeichnet den rechtlichen Ablauf, durch den in einem Strafverfolgungsverfahren über Schuld oder Unschuld einer Person entschieden wird. In deutschsprachigen Rechtsordnungen beruhen sie auf speziellen Strafprozessordnungen (StPO) und orientieren sich an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Unschuldsvermutung und des rechtlichen Gehörs. Ziel ist es, Wahrheit zu ermitteln, Rechtsfrieden zu wahren und die Verhängung angemessener Sanktionen zu ermöglichen.
Zu den Beteiligten gehören der Staat als Ankläger, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte samt Verteidigung,
Der Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen. Zunächst steht die Voruntersuchung bzw. das Ermittlungsverfahren durch Polizei
Beweisführung und Rechtsgrundsätze prägen das Verfahren: Die Beweislast liegt in der Regel bei der Staatsanwaltschaft; es