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Berufung

Berufung bezeichnet in der deutschen Sprache mehrere Konzepte. Am häufigsten steht der Begriff für eine innere Zuordnung einer Person zu einer bestimmten Lebens- oder Berufsrichtung. Er umfasst individuelle Neigungen, Fähigkeiten, Werte und die Frage nach Sinn und Identität. Menschen sprechen von ihrer Berufung, wenn sie das Gefühl haben, durch eine Tätigkeit besonders erfüllt zu sein oder eine längerfristige Orientierung gefunden zu haben. Berufung kann sich im Lauf des Lebens ändern, bleibt aber oft mit langfristigen Zielen verbunden.

Im Rechtswesen bezeichnet Berufung ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Sie dient dazu, eine Entscheidung einer

Historisch und religiös bezeichnet Berufung eine göttliche Einladung, ein geistliches oder klösterliches Leben zu führen. In

unteren
Instanz
von
einer
höheren
Instanz
überprüfen
zu
lassen.
In
Deutschland,
Österreich
und
anderen
deutschsprachigen
Jurisdiktionen
ist
die
Berufung
in
vielen
Verfahrensordnungen
vorgesehen;
sie
prüft
sowohl
Rechtsfragen
als
auch,
je
nach
Rechtsordnung,
Tatsachen.
Die
Verfahrensregeln,
Fristen
und
der
Umfang
der
Prüfung
unterscheiden
sich
je
nach
Gerichtsbarkeit.
Die
Berufung
ist
damit
ein
zentrales
Element
des
gerichtlichen
Rechtswegs
neben
weiteren
Mitteln
wie
Revision
oder
Beschwerde.
katholischer
und
orthodoxer
Tradition
wird
die
Berufung
oft
mit
dem
Priestertum,
Orden
oder
Missionstätigkeit
verbunden.
In
der
Gegenwart
wird
der
Begriff
auch
breiter
verwendet,
um
eine
sinnstiftende,
berufliche
oder
gesellschaftliche
Aufgabe
zu
bezeichnen,
die
Menschen
als
ihre
Bestimmung
wahrnehmen.
So
kann
Berufung
sowohl
im
persönlichen
Lebensentwurf
als
auch
in
der
Entscheidung
für
einen
bestimmten
Beruf
verstanden
werden.