Jurisdiktionen
Jurisdiktionen bezeichnet die rechtliche Befugnis einer Institution oder Instanz, Rechtsstreitigkeiten zu verhandeln, Gesetze auszulegen und Entscheidungen durchzusetzen. Typischerweise umfasst sie die Zuständigkeit von Gerichten, Behörden oder Verwaltungsorganen. Jurisdiktion kann sich nach verschiedenen Kriterien richten, vor allem nach dem Sachbereich (materielle Zuständigkeit), dem räumlichen Geltungsbereich (territoriale Zuständigkeit) und dem personalen Bezug (Personen- oder Organisationszugehörigkeit).
Räumliche Jurisdiktion bezieht sich auf das geografische Gebiet, in dem ein Gericht Entscheidungen treffen darf. Personale
Bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten kann mehreren Jurisdiktionen Relevanz zukommen. Das Kollisionsrecht (private internationale Rechtsordnung) regelt, welches Recht
Auf internationaler Ebene gibt es keine einzige Weltjurisdiktion; Staaten üben Souveränität über ihr Territorium aus und