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Rechtsfragen

Rechtsfragen bezeichnet allgemein alle Fragestellungen, bei denen Rechtsnormen, Rechtsprinzipien oder Rechtsfolgen zu beachten sind. Sie treten in nahezu allen Lebensbereichen auf und ergeben sich aus dem Verhältnis von Recht und Wirklichkeit, zum Beispiel in Vertrags-, Eigentums-, Arbeits-, Familien-, Straf- oder Verwaltungsangelegenheiten. Der Begriff wird sowohl auf fachjuristische Probleme als auch auf alltägliche Rechtsprobleme angewendet.

Zentral ist die Unterscheidung von Rechts- und Tatsachenfragen: Eine Tatsachenfrage betrifft den konkreten Sachverhalt, während eine

In der Praxis werden Rechtsfragen von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder Gerichten geprüft und entschieden. Sie können

Zur Bearbeitung von Rechtsfragen gehören Rechtsrecherche, Argumentation und die Prüfung von Rechtsfolgen. Typische Auslegungsmethoden sind die

Siehe auch: Rechtswissenschaft, Rechtslage, Rechtsanwendung.

Rechtsfrage
die
Anwendung
des
Rechts
auf
diesen
Sachverhalt
betrifft.
Die
Lösung
einer
Rechtsfrage
stützt
sich
auf
Rechtsnormen
(Verfassung,
Gesetze,
Verordnungen),
Rechtsprinzipien,
Auslegungsmethoden
und
die
Judikatur.
Dazu
kommen
Fachliteratur,
Kommentare
und
Rechtsquellen
wie
Gerichtsurteile.
sich
aus
einem
Rechtsstreit,
einer
behördlichen
Entscheidung,
einem
Vertrag
oder
einer
gesetzlichen
Vorgabe
ergeben.
Im
privaten
Alltag
treten
Rechtsfragen
häufig
in
Bereichen
wie
Vertragsgestaltung,
Datenschutz,
Arbeitsrecht,
Miet-
und
Familienrecht
auf.
Wortlaut-,
System-
und
Teleologieauslegung.
Rechtsfragen
prägen
politische
Debatten
und
gesellschaftliche
Normen,
da
sie
Maßstäbe
dafür
liefern,
wie
Rechte
geschützt
und
Pflichten
umgesetzt
werden.