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Rechtsnormen

Rechtsnormen sind normative Regeln innerhalb eines Rechtsordnungsgefüges, die das Verhalten von Personen und Institutionen regeln. Sie setzen sich aus allgemeinen, abstrakten Vorschriften zusammen, die nicht auf einzelne Fälle zugeschnitten sind und daher eine breite Adressatenkreis ansprechen. Rechtsnormen binden die Rechtsunterworfenen und finden ihre Durchsetzung im Staat.

In der Rechtswissenschaft wird oft zwischen dem Tatbestand und der Rechtsfolge einer Norm unterschieden. Der Tatbestand

Zu den Arten der Rechtsnormen zählen zwingende Normen (Unabdingbarkeiten, die nicht abbedungen werden können) und dispositive

Die Funktion der Rechtsnormen liegt in der Ordnung der Gesellschaft: Sie schaffen Rechtssicherheit, sichern grundlegende Werte,

fasst
die
objektiven
Voraussetzungen
zusammen,
unter
denen
die
Norm
gilt.
Die
Rechtsfolge
bestimmt
die
konkrete
Rechtswirkung,
zum
Beispiel
eine
Pflicht,
eine
Rechtsfolge
wie
Haftung,
ein
Anspruch
oder
eine
Befugnis.
Rechtsnormen
entstehen
in
einem
mehrstufigen
System
und
sind
in
der
Normenhierarchie
verortet,
wobei
Verfassungsnormen
in
der
Regel
über
einfachen
Gesetzen
stehen.
Normen
(deren
Wirkungen
durch
private
Vereinbarungen
abweichend
geregelt
werden
können).
Rechtsnormen
finden
sich
in
verschiedenen
Bereichen
des
Rechts,
etwa
im
Zivilrecht,
Strafrecht
und
öffentlichen
Recht,
und
können
in
Gesetzen,
Verordnungen,
Satzungen
oder
durch
richterliche
Rechtsfortbildung
kodifiziert
sein.
ermöglichen
Planung
und
Vorhersehbarkeit
von
Rechtsfolgen
und
dienen
der
Konfliktlösung
durch
festgelegte
Rechtsfolgen.
Ihre
Wirksamkeit
basiert
auf
der
Anerkennung
durch
die
Rechtsordnung
und
ihrer
Durchsetzung
durch
Behördenteile
und
Gerichte.