Rechtsnormen
Rechtsnormen sind normative Regeln innerhalb eines Rechtsordnungsgefüges, die das Verhalten von Personen und Institutionen regeln. Sie setzen sich aus allgemeinen, abstrakten Vorschriften zusammen, die nicht auf einzelne Fälle zugeschnitten sind und daher eine breite Adressatenkreis ansprechen. Rechtsnormen binden die Rechtsunterworfenen und finden ihre Durchsetzung im Staat.
In der Rechtswissenschaft wird oft zwischen dem Tatbestand und der Rechtsfolge einer Norm unterschieden. Der Tatbestand
Zu den Arten der Rechtsnormen zählen zwingende Normen (Unabdingbarkeiten, die nicht abbedungen werden können) und dispositive
Die Funktion der Rechtsnormen liegt in der Ordnung der Gesellschaft: Sie schaffen Rechtssicherheit, sichern grundlegende Werte,