zwingende
Zwingende ist ein deutsches Adjektiv, das vom Verb zwingen abgeleitet ist. Es bezeichnet etwas, das verbindlich, erzwungen oder unabdingbar ist. Gemeint ist damit, dass eine Verpflichtung, Norm oder Maßnahme nicht durch Gegenvereinbarungen aufgehoben oder umgangen werden kann; sie gilt unabhängig von individueller Zustimmung.
Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet. In der Alltagssprache beschreibt er oft Gründe, Maßnahmen oder
Im Gegensatz zu Synonymen wie „verpflichtend“ oder „obligatorisch“ betont zwingend oft den Aspekt der Unvermeidbarkeit oder
Etymologisch stammt zwingende von zwingen, das ursprünglich „jemanden zu etwas drängen oder zwingen“ bedeutet. In vielen