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zwingende

Zwingende ist ein deutsches Adjektiv, das vom Verb zwingen abgeleitet ist. Es bezeichnet etwas, das verbindlich, erzwungen oder unabdingbar ist. Gemeint ist damit, dass eine Verpflichtung, Norm oder Maßnahme nicht durch Gegenvereinbarungen aufgehoben oder umgangen werden kann; sie gilt unabhängig von individueller Zustimmung.

Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet. In der Alltagssprache beschreibt er oft Gründe, Maßnahmen oder

Im Gegensatz zu Synonymen wie „verpflichtend“ oder „obligatorisch“ betont zwingend oft den Aspekt der Unvermeidbarkeit oder

Etymologisch stammt zwingende von zwingen, das ursprünglich „jemanden zu etwas drängen oder zwingen“ bedeutet. In vielen

Regeln,
die
als
zwingend
notwendig
oder
nachvollziehbar
erscheinen,
zum
Beispiel
„zwingende
Gründe“
für
eine
Entscheidung.
In
juristischen
Texten
hat
zwingend
eine
deutlich
festgelegte
Bedeutung:
„zwingendes
Recht“
oder
„zwingende
Normen“
sind
Vorschriften,
die
staatliche
oder
vertragliche
Abweichungen
ausschließen
und
deren
Inhalte
in
Gänze
bindend
sind.
Auch
von
„zwingenden
Vorschriften“
oder
„zwingenden
Maßnahmen“
ist
die
Rede,
wenn
etwas
gesetzlich
vorgeschrieben
oder
durch
äußeren
Druck
durchgesetzt
wird.
der
normative
Bindung,
die
nicht
leicht
zu
umgehen
ist.
Wörter
wie
„notwendig“
oder
„unbedingt“
können
ähnliche
Bedeutungen
haben,
tragen
aber
unterschiedliche
Nuancen:
„zwingend“
verweist
stärker
auf
Rechts-
oder
Normenkraft
als
auf
bloße
Notwendigkeit.
Rechtsordnungen,
insbesondere
im
Zivil-
und
Verwaltungsrecht,
bezeichnet
man
damit
Normen,
die
Vorrang
vor
vertraglichen
Vereinbarungen
haben.