Home

Rechtsordnungen

Rechtsordnungen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der normativen Regeln, die das menschliche Zusammenleben in einer Gebietskörperschaft ordnen. Sie umfassen Rechte und Pflichten, Verfahren und Institutionen und bilden den Rahmen, in dem politische Macht ausgeübt und Rechtsstreitigkeiten beigelegt werden. Eine Rechtsordnung ist mehr als einzelne Gesetze; sie ist ein systematisches Gefüge aus Normen, Prinzipien und Verfahren, das auf Stabilität, Vorhersehbarkeit und Rechtsschutz zielt.

Zu den Quellen einer Rechtsordnung zählen Verfassungsrecht, Gesetzes- und Verwaltungsrecht, Zivil- und Strafrecht, Prozessrecht sowie internationales

Hierarchie und Geltung einer Rechtsordnung folgen in der Regel einem Prinzip der Verfassungshierarchie: Verfassungsrecht steht an

Rechtsordnungen sind dynamisch und entwickeln sich durch Verfassungsänderungen, Legislative Novellen, gerichtliche Auslegung und gesellschaftliche Veränderungen weiter.

Recht
und
EU-Recht.
Gewohnheitsrecht
kann
ebenfalls
eine
Rolle
spielen,
besonders
in
Bereichen,
in
denen
schriftliche
Normen
fehlen.
In
vielen
Rechtsordnungen
kommt
zusätzlich
nationales
Verfassungsrecht
eine
zentrale
Stellung
zu,
während
das
rechtliche
Gewicht
von
Normen
aus
unterschiedlichen
Quellen
je
nach
Rechtsordnung
variiert.
In
kontinentaleuropäischen
Systemen
spielen
codifizierte
Normen
eine
besonders
große
Rolle,
während
in
common-law-Systemen
die
Rechtsprechung
und
gerichtliche
Auslegung
eine
stärkere
Gewichtung
hat.
der
Spitze,
gefolgt
von
Gesetzes-
und
Verordnungsrecht,
Verwaltungsnormen
sowie
materielles
Zivil-
und
Strafrecht.
Internationales
Recht
und
EU-Recht
finden
je
nach
Rechtsordnung
und
Anwendungsgebiet
unterschiedliche
normative
Wirkungen,
häufig
in
Form
von
völkerrechtlichen
Verpflichtungen
oder
europäischen
Direktiven,
die
in
nationales
Recht
umgesetzt
werden
müssen.
Unterschiede
ergeben
sich
zwischen
nationalen
Systemen,
insbesondere
zwischen
kontinentaleuropäischen
Zivilrechtsordnungen,
denen
eine
starke
codifizierte
Struktur
eigen
ist,
und
common-law-Systemen,
in
denen
Präzedenzfälle
eine
größere
Rolle
spielen.