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Rechtsschutz

Rechtsschutz, oder Rechtsschutzversicherung, ist eine Versicherungsform, die im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen Kosten übernimmt oder deckt. Sie soll Privatpersonen, Unternehmen oder Selbstständige vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützen und den Zugang zum Rechtsweg ermöglichen, ohne dass finanzielle Risiken die Durchsetzung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verhindern.

Der Versicherungsumfang umfasst in der Regel verschiedene Bereiche, je nach gewähltem Tarif. Häufige Bausteine sind Privatrechtsschutz,

Ablauf des Versicherungsschutzes: Nach Abschluss des Vertrags gelten meist Wartezeiten, bevor der Schutz greift. Bei einer

Ausschlüsse und Einschränkungen: Rechtsschutz deckt in der Regel keine strafrechtlichen Verfahren, vorsätzlich herbeigeführte Streitigkeiten, oder Rechtsstreitigkeiten

Verkehrsrechtsschutz,
Arbeitsrechtsschutz,
Mietrechtsschutz
und
Sozialrechtsschutz;
manche
Policen
bieten
auch
Familienrechtsschutz
oder
Zusatzbausteine.
Die
Deckung
umfasst
üblicherweise
Anwalts-
und
Gerichtskosten,
Kosten
für
Sachverständige
sowie
vorgerichtliche
Rechtsberatung
oder
Mediationsverfahren.
Oft
gelten
Wartezeiten
nach
Vertragsabschluss,
und
manche
Verträge
sehen
eine
Selbstbeteiligung
vor.
konkreten
Rechtsstreitigkeit
meldet
der
Versicherte
dem
Fall
dem
Versicherer;
dieser
prüft
die
Anspruchsberechtigung,
übernimmt
oder
erstattet
anteilig
die
Kosten
und
kooperiert
bei
der
Auswahl
von
Rechtsanwalt
oder
Gutachtern.
In
vielen
Fällen
kann
der
Versicherer
die
Kostenübernahme
bis
zu
vertraglich
festgelegten
Grenzen
steuern.
aus
bereits
bestehenden,
vor
dem
Versicherungsbeginn
bekannten
Angelegenheiten.
Auch
bestimmte
Risikobereiche
oder
vorschnelle
Rechtswege
können
ausgeschlossen
sein.
Die
genaue
Deckung
hängt
vom
Vertrag,
vom
Tarif
und
von
Ausschlüssen
ab.