Privatrechtsschutz
Privatrechtsschutz bezeichnet den Schutz privater Rechtspositionen durch die Rechtsordnung im Bereich des Privatrechts. Er umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Rechten, die sich aus privaten Rechtsverhältnissen ergeben, gegenüber anderen Privatpersonen, privaten Unternehmen oder privaten Institutionen. Im Gegensatz dazu steht der Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, bei dem staatliche Akteure in die Rechtsverhältnisse eingreifen oder öffentliche Interessen geschützt werden.
Rechtsgrundlagen des Privatrechtsschutz liegen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in den zivilprozessualen Vorschriften der
Zu den typischen Ansprüchen gehören Leistungs- oder Erfüllungsansprüche aus Verträgen, Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche sowie Unterlassungs- und
Praktisch spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Neben staatlichen Verfahrenskosten kann der Privatrechtsschutz durch private
Siehe auch: Privatrecht, Zivilrecht, BGB, ZPO, Rechtsschutzversicherung.