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Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutz bezeichnet den Schutz privater Rechtspositionen durch die Rechtsordnung im Bereich des Privatrechts. Er umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Rechten, die sich aus privaten Rechtsverhältnissen ergeben, gegenüber anderen Privatpersonen, privaten Unternehmen oder privaten Institutionen. Im Gegensatz dazu steht der Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, bei dem staatliche Akteure in die Rechtsverhältnisse eingreifen oder öffentliche Interessen geschützt werden.

Rechtsgrundlagen des Privatrechtsschutz liegen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in den zivilprozessualen Vorschriften der

Zu den typischen Ansprüchen gehören Leistungs- oder Erfüllungsansprüche aus Verträgen, Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche sowie Unterlassungs- und

Praktisch spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Neben staatlichen Verfahrenskosten kann der Privatrechtsschutz durch private

Siehe auch: Privatrecht, Zivilrecht, BGB, ZPO, Rechtsschutzversicherung.

Zivilprozessordnung
(ZPO)
und
in
besonderen
Privatrechtsgebieten
wie
Vertragsrecht,
Deliktsrecht,
Sachenrecht,
Familien-
und
Erbrecht.
Die
Durchsetzung
erfolgt
typischerweise
in
Zivilprozessen
vor
den
Zivilgerichten;
außergerichtliche
Streitbeilegung,
Mediations-
oder
Schiedsverfahren
sind
ebenfalls
möglich.
Gewährleistungsansprüche.
Der
Privatrechtsschutz
kann
durch
Rechtsberatung,
Prozessvertretung
und
den
Einsatz
von
Rechtsmitteln
realisiert
werden.
Rechtsschutzversicherungen
abgedeckt
werden,
die
Kosten
für
Anwälte,
Gutachten
und
Gerichtsverfahren
übernehmen
bzw.
anteilig
erstatten.
Der
Zugang
zum
Privatrechtsschutz
ist
jedoch
nicht
überall
garantiert
und
hängt
von
Verjährung,
Zuständigkeit
der
Gerichte
und
individuellen
Versicherungs-
oder
Prozessrisiken
ab.