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Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung bezeichnet im Versicherungswesen den Anteil der Kosten, den der Versicherte bei Leistungsansprüchen selbst tragen muss. Sie dient der Kostenbremse und dem Risikoteilungseffekt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist häufig die Prämie. Gleichzeitig besteht das Risiko höherer Kostenbelastungen im Schadensfall.

Formen der Selbstbeteiligung unterscheiden sich je nach Tarif. Typisch sind eine feste Selbstbeteiligung pro Schaden (zum

Funktionsweise in der Praxis: Bei einem Versicherungsfall zahlt der Versicherte zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung. Danach übernimmt

Vor- und Nachteile: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die laufenden Prämien, birgt aber das Risiko höherer unmittelbarer

Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung variiert stark nach Tarif und Versicherer. Vertragsbedingungen, Definitionen von „Schaden“ und eventuelle

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Beispiel
300
Euro
pro
Schadensfall),
eine
prozentuale
Beteiligung
der
Kosten
(beispielsweise
zehn
Prozent
bis
zu
einer
Höchstgrenze)
sowie
gelegentlich
eine
jährliche
oder
maximale
Jahresbeteiligung.
In
vielen
Tarifen
kann
der
Versicherte
durch
eine
höhere
Selbstbeteiligung
nominale
Prämienrabatte
erhalten;
dazu
sind
die
Bedingungen
vertraglich
festgelegt.
die
Versicherung
die
verbleibenden
Kosten
gemäß
dem
Vertrag,
bis
Leistungen
nach
den
vertraglichen
Konditionen
(und
etwaigen
Höchstgrenzen)
ausgeschöpft
sind.
Bei
Autos-
oder
Haftpflichtversicherungen
ist
die
Regelung
üblich;
auch
in
der
privaten
Krankenversicherung
oder
bei
Sachversicherungen
kommen
entsprechende
Modelle
vor.
Kosten
im
Schadensfall.
Sie
lohnt
sich
vor
allem
für
Versicherte
mit
geringerer
Schadenhäufigkeit
oder
gutem
Kostenbewusstsein.
Für
Bezieher
häufiger
oder
unerwarteter
Schäden
kann
eine
niedrigere
Selbstbeteiligung
sinnvoller
sein.
jährliche
Höchstbeträge
sollten
sorgfältig
geprüft
werden.