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Privatpersonen

Privatpersonen ist der in vielen Rechtsordnungen verwendete Begriff für natürliche Personen, also Menschen im Gegensatz zu juristischen Personen wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen. Privatpersonen besitzen von Geburt an Rechtsstellung und Rechtsfähigkeit, können Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen, Eigentum besitzen, klagen und verklagt werden. Ihr Status endet mit dem Tod; Erben übernehmen Rechte und Pflichten des Verstorbenen im Rahmen des Erbrechts.

Die Rechtsfähigkeit von Privatpersonen entwickelt sich im Laufe des Lebens. In der Regel erlangen natürliche Personen

Privatpersonen genießen eine Reihe von Grundrechten und Persönlichkeitsrechten, zu denen Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung, Namens- und Bildschutz

Der Begriff dient der Abgrenzung zu juristischen Personen, die als eigenständige Rechtsobjekte mit eigener Rechtsfähigkeit und

mit
dem
Erwachsenwerden
volle
Geschäftsfähigkeit;
Minderjährige
oder
aufgrund
von
Beeinträchtigungen
Eingeschränkte
können
nur
beschränkt
rechtsgültige
Verträge
schließen,
oft
mit
Zustimmung
eines
Vormundes
oder
durch
gesetzliche
Vertretung,
zum
Beispiel
die
Eltern.
In
bestimmten
Situationen
kann
eine
Vollmacht
oder
eine
Betreuungsvollmacht
die
Rechtsfähigkeit
anderer
Personen
vorübergehend
erweitern.
gehören.
Sie
unterliegen
gesetzlicher
Regulierung
im
Hinblick
auf
Eigentum,
Verträge,
Arbeit,
Verkehrsschutz
und
Haftung.
Im
digitalen
Zeitalter
spielen
auch
Datenschutzrechte
eine
zentrale
Rolle,
die
personenbezogene
Daten
betreffen
und
Eingriffe
in
deren
Privatsphäre
regeln.
oft
unbeschränkter
Haftung
auftreten.
Privatpersonen
handeln
durch
sich
selbst
oder
durch
gesetzliche
Vertreter.
Nach
dem
Tod
endet
die
Rechtsstellung
der
Privatperson
nicht
vollständig;
Vermächtnisse,
Erbschaften
und
Nachfolge
regeln
den
Übergang
von
Rechten
und
Pflichten.