Privatpersonen
Privatpersonen ist der in vielen Rechtsordnungen verwendete Begriff für natürliche Personen, also Menschen im Gegensatz zu juristischen Personen wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen. Privatpersonen besitzen von Geburt an Rechtsstellung und Rechtsfähigkeit, können Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen, Eigentum besitzen, klagen und verklagt werden. Ihr Status endet mit dem Tod; Erben übernehmen Rechte und Pflichten des Verstorbenen im Rahmen des Erbrechts.
Die Rechtsfähigkeit von Privatpersonen entwickelt sich im Laufe des Lebens. In der Regel erlangen natürliche Personen
Privatpersonen genießen eine Reihe von Grundrechten und Persönlichkeitsrechten, zu denen Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung, Namens- und Bildschutz
Der Begriff dient der Abgrenzung zu juristischen Personen, die als eigenständige Rechtsobjekte mit eigener Rechtsfähigkeit und