Persönlichkeitsrechten
Persönlichkeitsrechte bezeichnet im deutschen Recht den Schutz des Individuums vor Eingriffen in Würde, Privatsphäre, Identität und persönliche Merkmale wie Bild, Name oder Daten. Sie umfassen sowohl verfassungsrechtliche Grundrechte als auch zivilrechtliche Ansprüche zum Schutz der persönlichen Lebensführung.
Die Grundlage liegt im Grundgesetz. Die Würde des Menschen (Art. 1 GG) und die freie Entwicklung der
Auf zivilrechtlicher Ebene greifen Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. § 823 Abs. 1 BGB regelt Schadensersatz und
Datenschutz gehört ebenfalls zum Schutz der Persönlichkeit. Die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) sowie nationales Datenschutzrecht (BDSG) verankern das
Die Abwägung von Persönlichkeitsrechten mit anderen Rechten, insbesondere der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Pressefreiheit, erfolgt