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Persönlichkeitsrechten

Persönlichkeitsrechte bezeichnet im deutschen Recht den Schutz des Individuums vor Eingriffen in Würde, Privatsphäre, Identität und persönliche Merkmale wie Bild, Name oder Daten. Sie umfassen sowohl verfassungsrechtliche Grundrechte als auch zivilrechtliche Ansprüche zum Schutz der persönlichen Lebensführung.

Die Grundlage liegt im Grundgesetz. Die Würde des Menschen (Art. 1 GG) und die freie Entwicklung der

Auf zivilrechtlicher Ebene greifen Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. § 823 Abs. 1 BGB regelt Schadensersatz und

Datenschutz gehört ebenfalls zum Schutz der Persönlichkeit. Die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) sowie nationales Datenschutzrecht (BDSG) verankern das

Die Abwägung von Persönlichkeitsrechten mit anderen Rechten, insbesondere der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Pressefreiheit, erfolgt

Persönlichkeit
sowie
das
Recht
auf
Leben
und
körperliche
Unversehrtheit
(Art.
2
GG)
bilden
den
Kern
des
Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts,
das
der
Bundesverfassungsgerichtshof
aus
diesen
Vorschriften
ableitet.
Ergänzend
schützen
Gesetzes-
und
Rechtskommunikation
die
Privatsphäre,
das
Familienleben,
den
Namen
sowie
das
Bild
einer
Person;
das
Recht
am
eigenen
Bild
ergibt
sich
speziell
aus
dem
Kunsturhebergesetz.
Beseitigung
bei
Verletzungen
geschützter
Rechte,
oft
in
Verbindung
mit
§
1004
BGB
(Beseitigungs-
und
Unterlassungsansprüche)
und
weiteren
Vorschriften.
Das
sogenannte
Recht
am
eigenen
Bild
(KUG)
schützt
die
Veröffentlichung
oder
Verbreitung
von
Fotos
gegen
unerlaubte
Nutzung.
Persönlichkeitsrechte
können
auch
durch
Ansprüche
auf
Unterlassung,
Widerruf
oder
Schmerzensgeld
geltend
gemacht
werden.
informationelle
Selbstbestimmungsrecht
und
regeln
Erhebung,
Verarbeitung
und
Weitergabe
personenbezogener
Daten.
durch
Gerichte
im
Einzelfall.
Internationale
Bezüge
siehe
auch
Art.
8
EMRK.