Unterlassung
Unterlassung bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch das Unterlassen einer Handlung – das bewusste Vermeiden einer Tätigkeit oder das Einstellen einer bereits begonnenen Tätigkeit.
In der Rechtswissenschaft und im Zivilrecht Deutschlands ist Unterlassung auch ein Rechtsbegriff. Ein Unterlassungsanspruch ermöglicht es
Eine häufig praktizierte Form ist die Unterlassungserklärung: eine freiwillige schriftliche Zusage, künftig bestimmte Handlungen zu unterlassen.
Anwendungsbereiche umfassen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte sowie Eigentum- und Immissionsschutz. In diesen Bereichen kann der Rechteinhaber
Etymologisch stammt das Wort von unterlassen; Rechtsbegriffe verallgemeinern diese Bedeutung auf das Verhindern künftiger Handlungen.