Rechteinhaber
Rechteinhaber bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation, die die rechtlichen Eigentums- oder Nutzungsrechte an einem Werk, einer Erfindung oder einem sonstigen geistigen Eigentum besitzt oder kontrolliert. Zu den typischen Bereichen gehören Urheberrechte an künstlerischen oder literarischen Werken, Patente an technischen Erfindungen, Marken an Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen sowie Schutzrechte an Datenbanken oder Geschäftsgeheimnisse. In der Praxis ist der Rechteinhaber oft der ursprüngliche Schöpfer oder dessen Rechtsnachfolger, ein Unternehmen oder eine vertraglich bestellte Lizenznehmer.
Rechte entstehen durch Schöpfung, Übertragung, Abtretung, Erwerb durch Erbschaft oder vertragliche Vereinbarungen. Bei gemeinsamer Rechteinhaberschaft teilen
Ein Rechteinhaber besitzt in der Regel exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Aufführung, Veränderung