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Rechteinhaber

Rechteinhaber bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation, die die rechtlichen Eigentums- oder Nutzungsrechte an einem Werk, einer Erfindung oder einem sonstigen geistigen Eigentum besitzt oder kontrolliert. Zu den typischen Bereichen gehören Urheberrechte an künstlerischen oder literarischen Werken, Patente an technischen Erfindungen, Marken an Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen sowie Schutzrechte an Datenbanken oder Geschäftsgeheimnisse. In der Praxis ist der Rechteinhaber oft der ursprüngliche Schöpfer oder dessen Rechtsnachfolger, ein Unternehmen oder eine vertraglich bestellte Lizenznehmer.

Rechte entstehen durch Schöpfung, Übertragung, Abtretung, Erwerb durch Erbschaft oder vertragliche Vereinbarungen. Bei gemeinsamer Rechteinhaberschaft teilen

Ein Rechteinhaber besitzt in der Regel exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Aufführung, Veränderung

mehrere
Personen
oder
Unternehmen
die
jeweiligen
Nutzungsrechte,
können
jedoch
individuelle
Nutzungs-
oder
Verwertungsrechte
durch
Vereinbarung
regeln.
Im
Arbeitsverhältnis
kann
der
Arbeitgeber
Inhaber
bestimmter
Rechte
an
Arbeiten
oder
Erfindungen
sein,
die
im
Rahmen
der
Beschäftigung
entstehen.
oder
Lizenzvergabe.
Zur
Durchsetzung
der
Rechte
gehört
das
Unterbinden
von
unberechtigter
Nutzung,
Lizenzierung
gegen
Vergütung
und
ggf.
Rechtsstreitigkeiten.
Rechte
können
durch
vertragliche
Vereinbarungen
lizenziert,
übertragen
oder
beendet
werden;
Lizenzen
können
zeitlich
begrenzt
oder
dauerhaft
sein
und
Bedingungen
wie
Vergütung
oder
Quellherkunft
enthalten.
Rechte
können
auch
in
bestimmten
Fällen
zeitlich
oder
sachlich
begrenzt
sein
oder
in
den
öffentlichen
Bereich
übergehen,
etwa
wenn
Schutzfristen
ablaufen
oder
Werke
gemeinfrei
werden.