Abtretung
Abtretung, in particular die Abtretung einer Forderung, ist die rechtliche Übertragung eines Rechts oder Anspruchs von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). In deutschem Zivilrecht erfolgt die Abtretung in der Regel durch Vertrag zwischen dem Zedent und dem Zessionar; gegenüber dem Schuldner wird sie in der Regel durch Mitteilung wirksam, so dass der Schuldner fortan an den Zessionar leisten muss. Eine ausdrückliche Zustimmung des Schuldners ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, der Anspruch oder der zugrunde liegende Vertrag sehen etwas anderes vor oder es handelt sich um persönliche Rechte.
Durch die Abtretung geht der Anspruch im Rechtsverkehr auf den Zessionar über; der Zessionar erwirbt das Recht
Abtretung wird häufig in der Praxis genutzt, etwa zur Finanzierung von Forderungen (Factoring, Credit-Management, Forderungseinkauf) oder