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Forderungseinkauf

Forderungseinkauf bezeichnet eine Finanzierungsform, bei der ein Unternehmen seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft oder einen Finanzdienstleister verkauft oder abtreten lässt, um unmittelbar liquide Mittel zu erhalten. Oft wird der Begriff als Synonym für Factoring verwendet, wobei der Forderungsbestand als Sicherheit dient.

Ablauf und Funktionsweise: Im Rahmen eines Forderungskaufs werden die Forderungen in der Regel zwecks Abtretung dem

Leistungen und Vorteile: Zum Leistungsumfang gehören Bilanz- und Liquiditätssicherung, Debitorenmanagement, Bonitätsprüfung, Inkasso und Risikomanagement. Vorteile sind

Risiken und Kosten: Kosten entstehen durch Disagio (Preisabschlag) und Factoring-Gebühren. Nachteile können höhere Gesamtkosten im Vergleich

Anwendungsfelder: Typische Nutzer sind KMU, Handels- und Industrieunternehmen sowie Exportbetriebe, die ihre Liquidität verbessern oder ihr

Käufer
(Factor)
angezeigt.
Der
Verkäufer
erhält
einen
Vorabbetrag
(Advance)
auf
den
Nennwert
der
Forderung,
typischerweise
70
bis
90
Prozent,
gefolgt
von
einer
Abrechnung
nach
Zahlung
der
Debitorenforderung.
Der
Debitor
zahlt
die
Rechnung
an
den
Factor;
nach
Begleichung
wird
der
Restbetrag
abzüglich
Gebühren
überwiesen.
Abhängig
von
der
vertraglichen
Gestaltung
kann
der
Forderungskauf
mit
oder
ohne
Rückgriff
erfolgen.
Beim
Rückgriff
behält
sich
der
Verkäufer
vor,
ausgefallene
Forderungen
zu
übernehmen;
bei
echtem
Factoring
trägt
der
Factor
das
Ausfallrisiko.
schnell
verfügbare
Liquidität,
Entlastung
der
eigenen
Debitorenbuchhaltung,
bessere
Planung
und
Schutz
vor
Zahlungsausfällen,
insbesondere
für
kleine
und
mittlere
Unternehmen.
zu
klassischen
Krediten,
Abhängigkeit
von
der
Factoring-Gesellschaft
und
potenzieller
Einfluss
auf
Kundenbeziehungen
sein.
Forderungsrisiko
reduzieren
möchten.
Rechtsrahmen
orientiert
sich
am
jeweiligen
nationalen
Vertrags-
und
Zivilrecht;
in
Deutschland
erfolgt
der
Forderungskauf
im
Zessionstatut
entsprechend
dem
BGB.