Lizenzierung
Lizenzierung bezeichnet den rechtlich verbindlichen Prozess, durch den der Rechteinhaber einer Person oder einem Unternehmen das Recht einräumt, ein geschütztes Gut in definierten, vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen zu nutzen. Dabei kann es sich um geistiges Eigentum handeln wie Urheberrechte, Patente, Marken oder Know-how, oder um andere vermarktbare Rechte wie Softwarelizenzen, Musikrechte, Verlagsrechte oder technische Verfahren. Eine Lizenz ändert nicht den Eigentums- oder Rechtsstatus des Gegenstands, sondern erlaubt lediglich die Nutzung unter festgelegter Zustimmung und oft gegen Entgelt.
Lizenzverträge unterscheiden sich nach mehreren Merkmalen: exklusiv vs. nicht-exklusiv; geografischer Geltungsbereich; Nutzungsumfang bzw. Feld der Nutzung;
Der Prozess umfasst Verhandlungen, Due Diligence, Vertragsentwurf und laufende Compliance. Für beide Seiten ist eine klare,
Rechtlich stellt eine Lizenz eine Nutzungsberechtigung dar, keine Übertragung des Eigentums. Verstöße gegen Lizenzbedingungen können Unterlassung,