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Verwertungsrechte

Verwertungsrechte bezeichnet im Bereich des geistigen Eigentums die ausschließlichen Rechte einer Urheberin oder eines Urhebers bzw. eines Rechteinhabers, ein Werk wirtschaftlich auszuwerten. Durch Verwertungsrechte erhält der Inhaber die Befugnis, Nutzung des Werkes zu erlauben oder zu untersagen und dadurch Einnahmen zu erzielen.

Der Begriff umfasst die wichtigsten Nutzungsformen, die gesetzlich geschützt sind: Vervielfältigung (Kopieren von Kopien), Verbreitung (Weitergabe

Rechte können ganz oder teilweise übertragen, lizenziert oder vererbt werden. Verträge regeln den Umfang (exklusive versus

In der Praxis werden Verwertungsrechte häufig durch Verlage, Produzenten oder Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG

International gelten Verwertungsrechte im Rahmen nationaler Urheberrechtsordnungen und internationaler Abkommen; grenzüberschreitende Verwertungen erfordern entsprechende Lizenzen oder

oder
Verkauf
von
Kopien),
öffentliche
Zugänglichmachung
(Bereitstellen
des
Werks
der
Öffentlichkeit,
z.
B.
über
das
Internet),
öffentliche
Aufführung
oder
Ausstrahlung,
Bearbeitung
oder
Adaption
(z.
B.
Übersetzungen,
Verfilmungen)
sowie
Leihe
und
Vermietung
in
bestimmten
Kontexten.
Die
konkrete
Ausgestaltung
der
Verwertungsrechte
erfolgt
in
Verträgen
und
richtet
sich
nach
nationalem
Recht;
einzelne
Nutzungsformen
können
als
eigenständige
Rechte
fungieren
und
je
nach
Rechtsordnung
getrennt
geschützt
sein.
nicht-exklusive
Lizenz),
räumliche
Geltung,
Medien,
Laufzeit
und
Vergütung.
Moralische
bzw.
persönlichkeitsrechtliche
Aspekte
bleiben
in
der
Regel
beim
Urheber.
Wort,
VG
Bild-Kunst
vertreten
Urheber
gegenüber
Nutzern,
vergeben
Lizenzen
und
verteilen
die
Vergütungen
gemäß
ihren
Ausschüttungsplänen.
Mitgliedschaften
in
Verwertungsgesellschaften.