Verwertungsrechte
Verwertungsrechte bezeichnet im Bereich des geistigen Eigentums die ausschließlichen Rechte einer Urheberin oder eines Urhebers bzw. eines Rechteinhabers, ein Werk wirtschaftlich auszuwerten. Durch Verwertungsrechte erhält der Inhaber die Befugnis, Nutzung des Werkes zu erlauben oder zu untersagen und dadurch Einnahmen zu erzielen.
Der Begriff umfasst die wichtigsten Nutzungsformen, die gesetzlich geschützt sind: Vervielfältigung (Kopieren von Kopien), Verbreitung (Weitergabe
Rechte können ganz oder teilweise übertragen, lizenziert oder vererbt werden. Verträge regeln den Umfang (exklusive versus
In der Praxis werden Verwertungsrechte häufig durch Verlage, Produzenten oder Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG
International gelten Verwertungsrechte im Rahmen nationaler Urheberrechtsordnungen und internationaler Abkommen; grenzüberschreitende Verwertungen erfordern entsprechende Lizenzen oder