Nutzungsrechte
Nutzungsrechte umfassen die Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Werke in einer bestimmten Weise zu nutzen. Sie werden vom Rechteinhaber durch Vertrag oder Lizenz eingeräumt und regeln, wie, wo, in welchem Umfang und für welche Dauer das Werk verwendet werden darf. Sie bilden einen Teil der Verwertungsrechte, während weitere Rechte, wie Vervielfältigung oder Bearbeitung, gesondert vergeben oder ausgeschlossen werden können.
Es gibt einfache (nicht-ausschließliche) Nutzungsrechte und ausschließliche Nutzungsrechte. Nicht-ausschließlich bedeutet, dass der Rechteinhaber selbst oder andere
In der Praxis definieren Lizenzverträge den Nutzungsumfang (Art der Nutzung), zeitliche sowie räumliche Reichweite, territoriale Beschränkungen,
Wenn kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, gilt das Urheberrecht, und jede Nutzung kann eine Verletzung darstellen. Nutzer