vereinbart
Vereinbart ist das Partizip II des Verbs vereinbaren und dient zugleich als Adjektiv. Es bedeutet, dass eine Regelung, ein Termin oder eine Bedingung durch gegenseitigen Konsens festgelegt wurde. Das Substantiv dazu lautet Vereinbarung; der Zustand wird als „vereinbart“ beschrieben, wenn beiden Seiten zustimmen.
Das Verb vereinbaren bedeutet im Kern, etwas durch Absprache festzulegen oder zu arrangieren. Es leitet sich
Verwendung findet vereinbart vor allem im formellen Kontext, etwa im Vertragswesen, in der Wirtschaft oder im
Unterschiede zu verwandten Ausdrücken können sich aus dem Ton oder der Formalität ergeben. Synonyme wie abgesprochen