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vereinbart

Vereinbart ist das Partizip II des Verbs vereinbaren und dient zugleich als Adjektiv. Es bedeutet, dass eine Regelung, ein Termin oder eine Bedingung durch gegenseitigen Konsens festgelegt wurde. Das Substantiv dazu lautet Vereinbarung; der Zustand wird als „vereinbart“ beschrieben, wenn beiden Seiten zustimmen.

Das Verb vereinbaren bedeutet im Kern, etwas durch Absprache festzulegen oder zu arrangieren. Es leitet sich

Verwendung findet vereinbart vor allem im formellen Kontext, etwa im Vertragswesen, in der Wirtschaft oder im

Unterschiede zu verwandten Ausdrücken können sich aus dem Ton oder der Formalität ergeben. Synonyme wie abgesprochen

von
der
Vorstellung
des
gemeinsamen
Beschlusses
ab.
Die
Formulierungen
im
Alltag
und
im
Recht
unterscheiden
dabei
oft
zwischen
dem
Akt
des
Vereinbarens
und
dem
Ergebnis,
das
als
vereinbart
verstanden
wird.
Verwaltungsbereich.
Es
beschreibt,
dass
Bedingungen,
Termine
oder
Fristen
von
den
Beteiligten
geteilt
bestätigt
wurden.
Typische
Fügungen
sind
zum
Beispiel
„die
vereinbarten
Konditionen“,
„eine
vereinbarte
Frist“
oder
„die
Parteien
haben
eine
Vereinbarung
getroffen“.
In
der
Regel
steht
das
Wort
auch
als
Prädikatsnomen,
etwa
in
Sätzen
wie
„Es
ist
vereinbart,
dass…“.
oder
festgelegt
betonen
oft
unterschiedliche
Nuancen:
Abgesprochen
betont
die
vorherige
Abstimmung,
festgelegt
eher
eine
endgültige
Bestimmung.
Vereinbart
bleibt
der
Ausdruck
jedoch
der
Standardbegriff,
wenn
von
einer
Einigung
durch
Zustimmung
mehrerer
Parteien
die
Rede
ist.