Lizenz
Eine Lizenz ist eine Rechtsbestimmung, durch die der Inhaber eines Rechts einem Dritten gegen Zahlung oder andere Gegenleistungen das Recht einräumt, eine bestimmte Nutzung auszuüben. Lizenzen übertragen kein Eigentum am lizenzierten Gegenstand, sondern ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht; der Umfang wird durch Vertrag festgelegt und kann Gebiet, Dauer, Art der Nutzung, Ausschlussklauseln, Gebühren und Sublicensing regeln.
Typische Anwendungsbereiche sind geistiges Eigentum, Software, Marken und Patente. Softwarelizenzen regeln die Nutzung von Programmen und
Lizenzverträge legen oft Sublicensing-Regeln, Gebühren, Vertragsdauer, territoriale Beschränkungen, Ausschlüsse, Haftung und Beendigung fest. Sie definieren auch
Der rechtliche Rahmen variiert je Rechtsgebiet. In Deutschland beruhen Lizenzen auf Vertragsrecht sowie dem Urheber-, Marken-