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Ausschlussklauseln

Ausschlussklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die bestimmte Ansprüche, Rechtsfolgen oder Risiken der Vertragsparteien ausschließen oder beschränken. Sie dienen dazu, Haftung, Gewährleistung oder Schadenersatz zu begrenzen oder bestimmte Leistungsrisiken auf die andere Partei abzuwälzen. In vielen Verträgen, besonders in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Lizenzverträgen, können Ausschlussklauseln formuliert werden.

Typische Formen umfassen Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen, Gewährleistungsausschlüsse oder Ausschlüsse von Folgeschäden. Anwendungsbereiche liegen häufig in Kauf- oder

Rechtsrahmen: In Deutschland prüfen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG) Ausschlussklauseln.

Praktisch bedeutet dies: Klauseln müssen klar, verständlich und gut sichtbar sein; ihnen wird im Streitfall oft

Werkverträgen,
Dienstleistungsverträgen,
Versicherungen,
Online-Shops
und
technischen
Systemen.
In
B2C-Verträgen
gelten
striktere
Anforderungen
an
die
Vereinbarkeit
mit
Verbraucherschutzrechten;
in
B2B-Verträgen
sind
Klauseln
oft
zulässiger,
sofern
sie
transparent
sind.
Klauseln
in
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten
unwirksam,
wenn
sie
den
Kunden
unangemessen
benachteiligen
(§
307
BGB).
Bestimmte
Klauseln,
insbesondere
solche
zu
Haftung
für
grobe
Fahrlässigkeit,
Tod
oder
Gesundheit,
müssen
besondere
Anforderungen
erfüllen.
Die
Unterscheidung
zwischen
Verbrauchern
und
Unternehmern
ist
entscheidend;
in
Verbraucherverträgen
werden
viele
Ausschlüsse
strenger
geprüft
als
in
B2B-Verträgen.
eine
strengere
Prüfung
zuteil.
Unternehmen
nutzen
Ausschlussklauseln,
um
Risiken
zu
verteilen,
beachten
aber
gesetzliche
Schranken.
Bei
Unsicherheit
empfiehlt
sich
rechtliche
Beratung.