Lizenzverträgen
Lizenzverträge sind vertragliche Vereinbarungen, durch die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen Zahlung oder andere Gegenleistungen das Recht gewährt, bestimmte geistige Eigentumsrechte zu nutzen. Typische Rechtsgebiete sind Software, Patente, Marken, Urheberrechte oder Know-how. Lizenzverträge können exklusiv, nicht-exklusiv oder begrenzt exklusiv sein und sichern dem Lizenznehmer Nutzungsrechte in einem festgelegten Gebiet, für einen bestimmten Nutzungszweck und eine bestimmte Laufzeit.
Wichtige Vertragsbestandteile umfassen den Umfang der Lizenz (Art der Nutzung, Feld der Anwendung), geografische Geltung, Laufzeit
Rechtsgrundlagen variieren je nach Rechtsordnung. In Deutschland beruhen Lizenzverträge primär auf dem allgemeinen Vertragsrecht des Bürgerlichen