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Lizenzverträgen

Lizenzverträge sind vertragliche Vereinbarungen, durch die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen Zahlung oder andere Gegenleistungen das Recht gewährt, bestimmte geistige Eigentumsrechte zu nutzen. Typische Rechtsgebiete sind Software, Patente, Marken, Urheberrechte oder Know-how. Lizenzverträge können exklusiv, nicht-exklusiv oder begrenzt exklusiv sein und sichern dem Lizenznehmer Nutzungsrechte in einem festgelegten Gebiet, für einen bestimmten Nutzungszweck und eine bestimmte Laufzeit.

Wichtige Vertragsbestandteile umfassen den Umfang der Lizenz (Art der Nutzung, Feld der Anwendung), geografische Geltung, Laufzeit

Rechtsgrundlagen variieren je nach Rechtsordnung. In Deutschland beruhen Lizenzverträge primär auf dem allgemeinen Vertragsrecht des Bürgerlichen

und
Verlängerungsmöglichkeiten,
Sublicensing-Berechtigungen,
Vergütungsregelungen
(Lizenzgebühren,
Einmalzahlungen,
Gewinnbeteiligungen),
Berichts-
und
Abrechnungspflichten,
Qualitätskontrolle,
Geheimhaltung
sowie
Haftungs-
und
Gewährleistungsregelungen.
Der
Eigentümer
des
geistigen
Eigentums
behält
in
der
Regel
das
Eigentum;
der
Lizenznehmer
erhält
lediglich
das
Nutzungsrecht.
Verbesserungen
oder
Derivate
am
IP
können
dem
Lizenzgeber
oder
dem
Lizenznehmer
gehören,
je
nach
vertraglicher
Vereinbarung.
Beendigungsklauseln
regeln
Widerruf
und
Rückgabe
von
Rechten
bei
Verstoß,
Insolvenz
oder
Ablauf
der
Laufzeit;
nach
Beendigung
gelten
oft
Stillhaltefristen
und
Rückgabepflichten.
Gesetzbuchs
(BGB)
sowie
auf
dem
jeweiligen
Spezialrecht
für
Patente
(PatG),
Urheberrecht
(UrhG)
oder
Markenrecht
(MarkenG).
Handels-
und
Wettbewerbsrecht
sowie
Exportkontrollen
können
je
nach
Fall
relevant
sein.
Streitigkeiten
werden
üblicherweise
durch
Verhandlungen,
Schieds-
oder
Gerichtsverfahren
gelöst.