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Lizenzgeber

Lizenzgeber ist eine Person oder ein Unternehmen, das einem Lizenznehmer das Recht einräumt, eine geschützte Rechte zu nutzen. Der Lizenzgeber bleibt Eigentümer der geschützten Sache und überträgt Nutzungsrechte in der Regel durch einen schriftlichen Lizenzvertrag. Dabei kann das Recht gegen Entgelt und unter bestimmten Bedingungen eingeräumt werden; der Vertrag regelt auch Qualitäts- und Nutzungsbedingungen.

Es gibt verschiedene Lizenzarten. Nicht-exklusive Lizenzen ermöglichen mehreren Lizenznehmern dieselben Nutzungsrechte, exklusive Lizenzen gewähren die Rechte

Typische Rechtsgebiete betreffen Patente, Marken, Urheberrechte, Software, Know-how und Handelsgeheimnisse. Der Umfang der Lizenz bestimmt, ob

Ein Lizenzvertrag enthält üblicherweise Bestimmungen zu Gegenstand und Umfang der Lizenz, Gebiet und Zweck, Laufzeit, Vergütung,

Pflichten des Lizenzgebers bestehen in der rechtssicheren Bereitstellung der Rechte, gegebenenfalls der Unterstützung bei Rechtsdurchsetzung und

Beispiele finden sich in Patentanmeldungen, Markenlizenzierungen, Software-Lizenzverträgen oder Verträgen über den Austausch von Know-how zwischen Unternehmen.

nur
einem
Lizenznehmer.
Lizenzen
können
territorial
oder
fachgebietsbezogen
beschränkt,
zeitlich
befristet
oder
unbefristet
sein
und
das
Recht
zur
Unterlizenzierung
(Sublicensing)
festlegen
oder
ausschließen.
Nutzung,
Vervielfältigung,
Verbreitung,
Modifikation
oder
Weitergabe
erlaubt
ist.
Je
nach
IP-Objekt
können
weitere
Einschränkungen
gelten.
Berichts-
und
Auditpflichten,
Geheimhaltung,
Qualitätskontrollen
sowie
Regelungen
zu
Verbesserungen,
Sublicensing
und
Rückabwicklung
bei
Beendigung.
Der
rechtliche
Rahmen
umfasst
Vertrags-
und
Geistiges-Eigentum-Recht,
sowie
relevante
Wettbewerbs-,
Exportkontroll-
und
Kartellvorschriften.
der
Einhaltung
gesetzlicher
Vorgaben.
Lizenzgeber
kann
darüber
hinaus
Prüfrechte
zur
Qualitätssicherung
verankern.
Lizenzgeber
und
Lizenznehmer
sollten
klare
Regeln
zu
Beendigung,
Rückgabe
oder
Vernichtung
von
Materialien
und
Daten
vereinbaren.