Lizenzgeber
Lizenzgeber ist eine Person oder ein Unternehmen, das einem Lizenznehmer das Recht einräumt, eine geschützte Rechte zu nutzen. Der Lizenzgeber bleibt Eigentümer der geschützten Sache und überträgt Nutzungsrechte in der Regel durch einen schriftlichen Lizenzvertrag. Dabei kann das Recht gegen Entgelt und unter bestimmten Bedingungen eingeräumt werden; der Vertrag regelt auch Qualitäts- und Nutzungsbedingungen.
Es gibt verschiedene Lizenzarten. Nicht-exklusive Lizenzen ermöglichen mehreren Lizenznehmern dieselben Nutzungsrechte, exklusive Lizenzen gewähren die Rechte
Typische Rechtsgebiete betreffen Patente, Marken, Urheberrechte, Software, Know-how und Handelsgeheimnisse. Der Umfang der Lizenz bestimmt, ob
Ein Lizenzvertrag enthält üblicherweise Bestimmungen zu Gegenstand und Umfang der Lizenz, Gebiet und Zweck, Laufzeit, Vergütung,
Pflichten des Lizenzgebers bestehen in der rechtssicheren Bereitstellung der Rechte, gegebenenfalls der Unterstützung bei Rechtsdurchsetzung und
Beispiele finden sich in Patentanmeldungen, Markenlizenzierungen, Software-Lizenzverträgen oder Verträgen über den Austausch von Know-how zwischen Unternehmen.