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Lizenzvertrag

Ein Lizenzvertrag ist ein Rechtsvertrag, durch den der Eigentümer eines Rechts an geistigem Eigentum (der Lizenzgeber) dem Lizenznehmer gegen Zahlung oder unter bestimmten Bedingungen Nutzungsrechte an diesem Gut einräumt. Der Eigentümer behält in der Regel das Eigentum, während der Lizenznehmer das Recht zur Nutzung erhält. Lizenzverträge ermöglichen die wirtschaftliche Verwertung von Patenten, Marken, Urheberrechten, Software oder Daten, ohne dass das Eigentum übertragen wird.

Es gibt verschiedene Formen von Lizenzen. Wichtig unterscheiden sich exklusive und nicht-exklusive Lizenzen: Bei einer exklusiven

Kernbestandteile sind der Gegenstand der Lizenz, Umfang und Einschränkungen der Nutzung (Nutzungsarten, Gebiet, Field of Use),

Der rechtliche Rahmen richtet sich nach dem jeweiligen Rechtskreis (in Deutschland etwa Bürgerliches Gesetzbuch, Urheber-, Marken-

Lizenz
darf
der
Lizenznehmer
in
einem
bestimmten
Gebiet
oder
Anwendungsbereich
als
einziger
Nutzungsrechte
ausüben;
bei
einer
nicht-exklusiven
Lizenz
können
mehrere
Lizenznehmer
Rechte
erhalten.
Zudem
wird
oft
geregelt,
ob
Unterlizenzen
vergeben
werden
dürfen
und
inwieweit
der
Lizenznehmer
Berechtigungen
an
Dritte
weitergeben
darf.
Darüber
hinaus
legen
Lizenzverträge
den
Geltungsbereich
fest,
etwa
Gebiet,
Nutzungsarten,
Dichte
von
Anwendungen
und
die
Laufzeit
oder
die
Möglichkeit
zur
Verlängerung.
Laufzeit
und
Vergütung,
Zahlungsbedingungen
sowie
Berichts-
und
Auditrechte.
Weitere
wichtige
Klauseln
betreffen
Geheimhaltung,
Qualitätssicherung,
Marken-
und
Kennzeichnungsauflagen,
Kostentragung,
Haftung,
Gewährleistung,
Haftungsbeschränkungen,
Support-
und
Wartungsvereinbarungen
sowie
Kündigungs-
und
Rückforderungsregelungen.
Klauseln
zu
Beendigung,
Rückgabe
oder
Abwicklung
nach
Vertragsende
sind
ebenfalls
üblich.
und
Patentrecht)
sowie
vertraglichen
Vereinbarungen
über
Gerichtsstand
und
anwendbares
Recht.
Lizenzverträge
werden
häufig
in
Branchen
wie
Software,
Medien,
Technologie
und
Forschung
genutzt.