Geheimhaltung
Geheimhaltung bezeichnet die Verpflichtung, bestimmte Informationen geheim zu halten und deren Offenlegung an unbefugte Personen zu verhindern. Sie kann sich aus vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Vorschriften oder aus einer freiwilligen Selbstverpflichtung ergeben. Gegenstand der Geheimhaltung können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenso sein wie vertrauliche Daten, Strategien, Kundendaten oder technisches Know-how. Der Schutz erstreckt sich in der Regel auf Personen, denen die Informationen zugänglich gemacht wurden, wie Mitarbeitende, Auftragnehmer oder Geschäftspartner.
Geheimhaltung wird häufig durch eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geregelt, in der definiert wird, welche Informationen geschützt sind,
Ausnahmen gelten, wenn Informationen bereits allgemein bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtlich offengelegt werden müssen.
Gebrauch im Geschäftsleben umfasst Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, Kennzeichnung, Verschlüsselung und regelmäßige Schulungen. Die Rechtslage variiert je