nichtexklusiven
Nichtexklusiven, gelegentlich auch als nichtexklusiv oder nicht-exklusiv geschrieben, bezeichnet in Verträgen die Nicht-Exklusivität von Nutzungsrechten. Eine nichtexklusive Lizenz erlaubt dem Lizenzgeber, die Rechte gleichzeitig an mehrere Lizenznehmer zu vergeben oder die Rechte selbst zu nutzen, statt einem einzigen Lizenznehmer exklusive Nutzungsrechte zu übertragen. Der Begriff wird häufig im geistigen Eigentum, der Distribution, dem Vertrieb sowie Markenkooperationen verwendet.
Im Gegensatz zu einer exklusiven Lizenz wird dem Lizenznehmer bei nichtexklusiven Vereinbarungen kein monopolartiges Nutzungsrecht eingeräumt.
Vorteile für den Lizenzgeber sind potenziell höhere Gesamterlöse und geringeres Risiko durch mehrere Vertriebspartner. Vorteile für
Rechtlich ist eine klare Formulierung wichtig, um unbeabsichtigte Exklusivität oder Wettbewerbsbeschränkungen zu vermeiden. In manchen Rechtsordnungen
Beispiele finden sich in der Verteilung von Filmlizenzen, Software-Bibliotheken, Publikationsrechten oder Konsumgüterlizenzen, bei denen mehrere Partner
Der Begriff leitet sich vom deutschen Wort nicht-exklusiv ab. Die flektierte Form "nichtexklusiven" entspricht der Grammatik: