Auditrechte
Auditrechte bezeichnen die Befugnisse von Prüferinnen und Prüfern sowie befugten Institutionen, die Bücher, Geschäftsunterlagen, Systeme und Abläufe eines Unternehmens zu prüfen, zu verifizieren und zu bewerten. Sie umfassen typischerweise interne Audits, externe Wirtschaftsprüfungen, aufsichtsrechtliche Prüfungen und, in bestimmten Fällen, Prüfungen durch Eigentümer oder Regulierungsbehörden.
Zweck der Auditrechte ist es, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit von Finanzberichten zu gewährleisten, die Wirksamkeit von
Akteure und Rechtsgrundlagen variieren je nach Rechtsordnung. In vielen Jurisdiktionen stehen interne Revisionsabteilungen, der Abschlussprüfer (externe
Umfang und Verfahren umfassen den Anspruch auf Zugang zu relevanten Unterlagen, Buchführungs- und IT-Systemen sowie auf
Grenzen ergeben sich durch Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Sicherheitsvorschriften. Auditrechte müssen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen