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Vertraulichkeit

Vertraulichkeit bezeichnet das Prinzip, Informationen vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung oder Weitergabe zu schützen. Sie ist ein zentraler Bestandteil von Informationssicherheit, Datenschutz und der Verschwiegenheit von Berufsgeheimnissen. Vertraulichkeit umfasst sowohl den Schutz personenbezogener Daten als auch vertraulicher Unternehmensinformationen.

In rechtlicher Hinsicht gelten in Deutschland und der EU Grundsätze der Vertraulichkeit im Datenschutz (DSGVO, BDSG)

Typen von Vertraulichkeit umfassen personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, medizinische oder wissenschaftliche Informationen sowie vertrauliche Geschäftsprozesse

Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit umfassen technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Zugriffskontrollen, starke Authentifizierung, Verschlüsselung von

Herausforderungen ergeben sich durch menschliches Fehlverhalten, Social Engineering, unverschlüsselte Kommunikation, Verlust oder Diebstahl von Geräten sowie

sowie
berufsrechtliche
Schweigepflichten.
Verantwortliche
und
Auftragsverarbeiter
müssen
geeignete
Maßnahmen
treffen,
um
personenbezogene
Daten
zu
schützen.
Zur
Wahrung
der
Vertraulichkeit
können
Geheimhaltungsvereinbarungen
und
Schweigepflichten
eingesetzt
werden;
der
Umgang
mit
sensiblen
Informationen
unterliegt
oft
zusätzlichen
Pflichten
in
Unternehmen,
Behörden
und
Einrichtungen.
oder
-pläne.
Auch
interne
Dokumente,
Strategien
oder
IT-Sicherheitskonzepte
fallen
häufig
darunter.
Daten
im
Ruhezustand
und
bei
Übertragung,
Minimierung
der
Datenerhebung,
regelmäßige
Schulungen,
Audits
und
klare
Regeln
für
den
Umgang
mit
Dritten.
Verträge
mit
Dritten,
Datenschutzfolgenabschätzungen
und
Incident-Response-Pläne
unterstützen
die
Einhaltung.
mangelnde
Awareness.
Verstöße
gegen
Vertraulichkeit
können
Reputationsschäden,
rechtliche
Folgen
und
finanzielle
Verluste
nach
sich
ziehen.
Vertraulichkeit
bleibt
eine
grundlegende
Voraussetzung
für
Vertrauen
zwischen
Kunden,
Mitarbeitern
und
Geschäftspartnern.